Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 192

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Dieser Entwurf liegt vor und wurde auch im Ausschuss eingebracht, mit dem Ersuchen – zumal es weder die SPÖ noch die FPÖ war, sondern die Anwaltskammer –, dem beizutreten, weil es hier einfach um eine notwendige Weiterentwicklung und eine Verbesserung des Rechtsstatus geht. Bedauerlicherweise wurde dem nicht zugestimmt mit dem Hinweis, man könnte es bei irgendeinem nächsten Vorhaben – das wäre also die StPO-Novelle, die Vorverfahrens-Novelle, die im März 2001 präsentiert werden soll – mitbehandeln.

Ich hoffe, dass die Novelle bis dahin fertig ist, nur: Wir alle wissen, dass es, zumal das ja schon seit Jahrzehnten mehr oder weniger ein Vorhaben ist, nicht unbedingt so sein muss, dass das auch im März fertig ist. Wir denken daher, dass es sinnvoll wäre, diese Fristenregelung jedenfalls vorher zu beschließen – wenn sie heute, wie ja zu erwarten ist, niedergestimmt wird, dann eben in angemessener Zeit danach – und sie nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, sie aber vor allem auch nicht von anderen Materien, von denen derzeit wirklich nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, wann sie tatsächlich auf der Tagesordnung stehen werden, abhängig zu machen.

Wir hoffen, wie gesagt, alle, dass es sich mit März ausgeht; ich weiß nur aus persönlicher Erfahrung, dass es gerade in dieser Materie nicht so leicht ist, die Fristen wirklich alle einzuhalten.

Es geht im Wesentlichen darum, dass die 14-Tage- auf Vier-Wochen-Fristen verlängert werden und dass ferner bei besonders umfangreichen Urteilen eine Koppelung der Berufungsfrist beziehungsweise der Ausfertigungsfrist für die Berufung an die Dauer – sprich, die Anzahl der Tage – der Verhandlung erfolgen soll. Angemeldet werden sollen das Rechtsmittel und auch die längere Berufungsfrist gleich zu Beginn, sodass diesbezüglich mit keiner weiteren Verschleppung zu rechnen wäre.

Bezüglich der weiteren Details darf ich auf den Abänderungsantrag Jarolim, Stoisits, der Ihnen vorliegt, verweisen und Sie in diesem Sinne ersuchen, sich vielleicht noch einmal zu überlegen, ob man dieser Materie nicht doch zustimmen könnte.

Das wäre es eigentlich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

21.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

21.03

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte jetzt nicht auf die Ausführungen des Kollegen Jarolim antworten, denn im Hinblick auf die Thematik der Anzeigepflicht bei Missbrauchsdelikten wird Kollege Miedl sich dann eingehend mit der Novelle befassen. Ich möchte mich zu jenem Teil der Strafprozessordnungs-Novelle äußern, der sich mit der Kontenöffnung befasst, weil hier doch eine sehr wichtige Maßnahme beschlossen oder, besser gesagt, präzisiert wird.

Unbestritten ist, dass es im Zusammenhang mit gerichtlich eingeleiteten Strafverfahren zu einer Durchbrechung des Bankgeheimnisses kommen soll. Ich halte es aber für dringend notwendig – und die Begutachtung hat auch gezeigt, dass es diesbezüglich nur positive Stellungnahmen gab –, dass wir mit dieser Novelle präzisieren, unter welchen Voraussetzungen Konten geöffnet werden können und wie das Prozedere stattfinden soll. Dabei wollen wir eine Bankkontoöffnung ähnlich regeln wie eine Hausdurchsuchung, nämlich insofern, als sie nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses möglich sein soll, der sich auf vorliegende Tatsachen stützen muss, die darlegen, dass ein bestimmtes Konto beziehungsweise eine Kontobewegung innerhalb eines ganz bestimmten Zeitraums in unmittelbarem Zusammenhang mit einem eingeleiteten Strafverfahren steht.

Der Verdacht, dass das betreffende Konto und die Straftat in einem Zusammenhang stehen, muss sich auf Tatsachen gründen, und diese Tatsachen müssen in dem Beschluss auch dargelegt sein. Und in seiner Begründung muss klargelegt sein, wie der Zusammenhang sich aus den Tatsachen ergibt. Reine Vermutungen – etwa nach dem Motto: man könnte hier vielleicht etwas


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