Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 208

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Zu Frau Kollegin Terezija Stoisits, die gesagt hat: "Speed kills quality", darf ich sagen: Das wäre dann der Fall, wenn wir das täten, was ihr von uns verlangt: nämlich aus der Hüfte zu schießen und sofort einen umfangreichen Abänderungsantrag, den viele kaum kennen, im Ausschuss zu beschließen.

Wenn wir aber, wie hier richtig gesagt wurde, bis Juni 2001 Zeit haben, dann können wir uns auch Zeit nehmen und den an sich guten Vorschlag des Rechtsanwaltskammertages einer Begutachtung unterziehen, um eine gute Lösung im Interesse aller in diesem Haus zu erreichen. Und genau das wollen wir tun! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte einige Worte zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba sagen, auch wenn das vielleicht ein ungewöhnlicher Anlass und ein Punkt ist, bei welchem normalerweise nicht viel diskutiert wird. – In Österreich besteht derzeit mit rund 50 Staaten per Abkommen die Möglichkeit, die Strafvollstreckung im Heimatstaat durchzuführen. Diese Möglichkeit hat es mit Kuba bisher mangels Gegenseitigkeit nicht gegeben, und genau dieser Mangel ist dem Grazer Studenten Robert zum Verhängnis geworden. Er hat am eigenen Leib verspürt, was es heißt, in einem Land wie Kuba eine sechsjährige Gefängnisstrafe abbüßen zu müssen.

Die Geschichte ist bekannt: Er hatte einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang. Die Strafe lautete: sechs Jahre Gefängnis. Er wurde in einem kubanischen Gefängnis interniert, und zwar unter Bedingungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wir uns kaum vorstellen können: schlechtes Essen, aber auch schlechte ärztliche Versorgung, keine entsprechenden Medikamente, Skorpione in der Zelle, große Sprachprobleme und nur einmal im Monat Besuchserlaubnis. – Es waren wirklich sehr, sehr schlimme Bedingungen, und er war in einem ganz schlechten persönlichen Zustand.

Ich möchte heute betonen: Wenn der Student Robert – wie ich ihn nennen möchte – sich heute in Österreich befindet, dann verdanken wir das insbesondere unserer Außenministerin Benita Ferrero-Waldner, die sich über die Missionen, aber vor allem auch persönlich in Kuba für die Freilassung dieses Studenten eingesetzt hat. Daran erkennen wir, dass diese Außenministerin, die für dieses Land so viel tut, auch in persönlichen, menschlichen Fragen eine außerordentlich großartige Dame ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Hagenhofer: Das wurde nie bestritten!)

Robert befindet sich in der Zwischenzeit in Österreich. Nach eineinhalb Jahren der Verhandlungen und bitterer Entbehrungen ist er krank, abgemagert und seelisch zerstört zurückgekehrt. Mittlerweile ist er in der Karlau in Graz interniert, und wir hoffen, dass er entsprechende Bedingungen in Österreich vorfindet, dass er möglichst bald frei sein und sein Studium in Graz beenden kann.

Wenn man die Vorgeschichte kennt und ein wenig in diesen Fall involviert war, so wie ich persönlich es war, dann freut man sich verständlicherweise, dass wir heute gemeinsam diesen Staatsvertrag beschließen werden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

21.30

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die internationale Reisetätigkeit hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen, und die touristische Attraktivität der Karibikinsel Kuba hat viele Österreicherinnen und Österreicher in jüngerer Zeit dazu veranlasst, eine Urlaubsreise nach Kuba zu unternehmen. Im Winter genießen viele Österreicherinnen und Österreicher die Sandstrände und das saubere Meer auf dieser Insel.

Leider sind in Einzelfällen damit bilaterale Kontakte verbunden, die eine strafrechtliche Dimension haben. Zwei Härtefälle, von denen Österreicherinnen und Österreicher in Kuba betroffen


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