Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 196

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20.49

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Bundesforste sind zwar nicht mein Thema, aber ich habe diese Debatte vor allem jetzt in der letzten Stunde doch mit Interesse verfolgt und eines daraus mitgenommen: Offenbar sind gute Waldbesitzer nur jene, die den Wald mit öffentlichem Geld betreiben und bei denen öffentliches Kapital dahinter ist. Private Waldbesitzer sind demzufolge keine guten Waldbesitzer und können auch keine sein (Abg. Schwemlein: Wer sagt denn das? Das hat doch niemand behauptet! Das hat doch damit nichts zu tun!), obwohl über 80 Prozent des Waldes in privater Hand ist (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Niemand hat das behauptet, auch ich nicht!) und, wie ich höre, gerade dieser Teil des Waldes in bestem Zustand ist und viele dieser hier vorgebrachten Behauptungen nicht zutreffen. (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Hier geht es um etwas anderes, Herr Kollege! Hier geht es um Geld! In den USA haben 38 Prozent ...!)

Ich glaube, viele von uns können sich noch gut an die linke Wirtschaftsphilosophie erinnern nach dem Motto: Ein guter Unternehmer ist nur der, der mit öffentlichem Kapital Unternehmen betreibt. – Die Folgen daraus kennen wir ja alle: Viele dieser Unternehmen, die mit dieser Philosophie betrieben wurden, gibt es heute nicht mehr, und jene, die es aus diesem Pool noch gibt, sind in privatem Besitz, aber dafür heute um vieles erfolgreicher als die anderen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Aber alles, was nur von Ideologie geprägt und abseits von vernünftigen Überlegungen ist, ist natürlich schwer in vernünftige, realitätsbezogene Politik umzusetzen, weil die Ideologie allein einem viel zu starre Scheuklappen auferlegt. (Zwischenruf des Abg. Edlinger.  – Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Darum gibt es kein Finanzkonzept für ..., Herr Kollege!)

Nun aber zu meinem Thema, der Umweltpolitik: Es finden sich im Budgetbegleitgesetz auch zwei Umweltgesetze: zum einen eine Novelle zum Altlastensanierungsgesetz. Hiezu ist zu sagen, dass uns gerade im Bereich der Abfallbehandlung, des Umgangs mit Müll, mit den Deponien in der letzten Zeit in der Politik einiges in die richtige Richtung gelungen ist: Gesetze und Gesetzesnovellen vom Abfallwirtschaftsgesetz über die Deponieverordnung und die Altlastensanierung bis hin zum Wasserrechtsgesetz. Dabei erfolgte die ganz klare Festlegung, dass wir ab dem Jahr 2004 unseren Müll nicht mehr unbehandelt in den Deponien ablagern werden und damit wegkommen von einer Art des Umgangs mit unserem Restmüll, die uns in der Vergangenheit einiges an Altlasten, an Problemen verursacht hat, wenngleich natürlich die Deponietechnik um einiges besser geworden ist.

Die konsequente Fortsetzung dieser Philosophie – keine Ablagerung von unbehandeltem Restmüll mehr – findet sich auch in dieser Korrektur des Altlastensanierungsbeitrages, wenngleich ich nicht verschweigen will, dass natürlich einige kleinere Bundesländer, wie auch meines – Vorarlberg – darunter konkret zu leiden haben werden, und zwar deshalb, weil sie natürlich ob der Kleinheit des Einzugsgebietes größere Restvolumina an Deponieraum haben und dadurch natürlich auch im Zusammenhang mit dieser Ausnahmebestimmung, die wir ja im Jahre 1998 mitbeschlossen haben, jetzt in Probleme kommen. Auch die Tiroler haben damit keine Freude. Dennoch muss man sagen, dass diese Maßnahme insgesamt gesehen aus umweltpolitischer Sicht eine absolut richtige ist.

Zum zweiten Punkt, der sehr erfreulich ist: Im Umweltförderungsgesetz findet sich eine Reihe von offensiven Maßnahmen, wie eine zweite Sondertranche – nachdem es die erste ja schon gegeben hat – für zusätzliche Förderungsmittel für den Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds in der Höhe von 500 Millionen Schilling, eine Festsetzung des Zusagerahmens für 2001 bei immerhin 3,5 Milliarden Schilling und auch, um die Belastung der Finanzausgleichspartner zu reduzieren, Entnahmen aus dem Reinvermögen von je 700 Millionen Schilling – in absolut vertretbarem Ausmaß –, um das Fördervolumen zu erhöhen und damit wiederum auf der einen Seite Umweltschutzmaßnahmen zu forcieren und auf der anderen Seite auch ein hohes Investitionsvolumen zu schaffen.

Es ist insgesamt ein offensives Programm – das in Zeiten des Sparens umso bemerkenswerter ist – im Sinne unserer Umwelt und zum Wohle unserer Umwelt. Es ist dafür vor allem unserem


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