Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 14

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lich: Wir erwarten von euch Dankbarkeit und dass ihr euch dessen bewusst seid, dass ihr, wenn ihr etwas wollt, ehrerbietig, demütig, wie es eben in den Jahrhunderten davor der Fall war, an uns herantreten müsst. Diese Mentalität ist keine Basis für ein gedeihliches Verhältnis. Das sei einmal vorausgeschickt.

Das Zweite – das wird heute nicht das Thema sein, das wird nächste Woche das Thema sein –: Die Entwicklung im Kunstförderungsbereich beziehungsweise wie man sich überhaupt der materiellen Situation der Kunstschaffenden stellt, das hat ebenfalls nicht zu einem gedeihlichen Verhältnis beigetragen. Das werden Sie auszubaden haben, und das werden viele andere in den Diskussionen ohnehin zu spüren bekommen. Dazu wird der Herr Staatssekretär nächste Woche sicherlich einiges beitragen können.

Heute geht es nicht um die Künstlersozialversicherung. Das ist ein großer Irrtum; die Begrifflichkeit führt nämlich in die Irre. Das, was vorliegt und wir heute zu beschließen haben, ist ein Zuschuss für einen Pensionsfonds, sage ich jetzt einmal. Das trifft es korrekter.

Wir haben seit Jahren die Diskussion über die Frage, wie man die soziale Situation der Kunstschaffenden verbessern kann, wie man hier mehr Sicherheit schaffen kann, mitverfolgt, und ich gebe zu, das war keine einfache Debatte. Allein die Definition dessen, wer in den Kreis der Betroffenen fällt, war nicht einfach. Es war nicht einfach zu erarbeiten, wie die Finanzierungsgrundlagen zu ermöglichen sind. Es hat kontroversielle Debatten dazu gegeben, und es war eine jahrelange Diskussion, die letztlich auch bei den Kunstschaffenden zu einer hohen Unzufriedenheit geführt hat.

Ich möchte hinzufügen, wir wären bereit gewesen, als wir noch in der Regierung waren, da zu einer sehr komfortablen Lösung zu kommen, die die Bezeichnung "Sozialversicherung" auch verdient hätte. Dann wäre nämlich auch die Unfall- und Krankenversicherung dabei gewesen, und das hätte jedenfalls auch materiell eine Besserstellung bedeutet. Aber das ist damals am Widerstand des Koalitionspartners und, wie ich glaube, auch am Widerstand der Interessengruppen, die sich sozusagen lobbyierend beim Koalitionspartner eingebracht haben und das nicht mitfinanzieren wollten, gescheitert.

Trotzdem muss man sich aber die Frage stellen – und da bin ich von vielen Diskussionen mit Kunstschaffenden, mit den Betroffenen geprägt –, ob es nicht besser ist, es gibt einmal diese 1 000 S, diesen Zuschuss zum Pensionsfonds, als gar nichts und wieder eine Verlängerung der Diskussion und Debatte, wo letztlich die betroffenen Kunstschaffenden auf der Strecke bleiben. Aus dieser Sicht ist das heute hier zu diskutieren und zu beurteilen, wobei ich gleich dazusage – das haben wir auch bei unserer Debatte im Ausschuss angemerkt –, dass es natürlich nach wie vor Punkte in dieser Vorlage gibt, die zu kritisieren sind.

Da sage ich gleich dazu, der Hauptkritikpunkt ist natürlich der – das darzustellen habe ich im ersten Teil meiner Rede versucht –, dass das natürlich zu wenig ist. Das ist nichts anderes als der Zuschuss zum Pensionsfonds und nicht mehr. Es muss daher – wir werden gemeinsam mit Herrn Abgeordnetem Öllinger einen diesbezüglichen Entschließungsantrag einbringen – auf Sicht versucht werden, das zu erweitern, damit es eben den Namen Künstlersozialversicherung auch wirklich verdient. Daran muss gearbeitet werden, und da sind wir selbstverständlich auch bereit, konstruktiv an dieser Debatte mitzuwirken und das als Ziel zu formulieren.

Daher bringe ich bei dieser Gelegenheit gleich auch den angesprochenen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Öllinger, Dr. Wittmann und Genossen betreffend die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG)


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