Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 34

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich berichtige tatsächlich, dass die errechneten Kosten für dieses Musiktheater 1,2 Milliarden Schilling betragen. Auf Grund von Nachrechnungen, da diese Kostenberechnung drei Jahre alt ist, betragen die Kosten laut jüngster und neuester Kostenberechnung 1,5 Milliarden Schilling. Das sind 1,5 Prozent von einem Budget von 100 Milliarden Schilling, die in den nächsten fünf Jahren vom Land Oberösterreich für Investitionen, unter anderem auch für Infrastrukturmaßnahmen, ausgegeben werden. Fünf Jahre beträgt die Bauzeit. 1,5 Milliarden Schilling an Kosten, 1,5 Prozent, das muss uns dieses Musiktheater wert sein! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

10.54

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gaugg, manchmal können Ihre Beiträge doch auch zum Thema sein. Wenn Sie aber über die Gagen von einigen Kulturmanagern sprechen und wir eigentlich über die Armut von Künstlerinnen und Künstlern diskutieren sollten, dann, muss ich sagen, hätte ich mir von einem Sozialsprecher der Freiheitlichen Partei, von dem ich zum Beispiel annehmen würde, dass er mehr für die Künstler und Künstlerinnen in unserem Land einfordert, schon mehr erwartet. Wo war dieser Beitrag, Kollege Gaugg? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Gaugg: Im Ausschuss!)

Frau Dr. Wolfmayr! Ich weiß nicht, ob Sie mit einer Rede, wie sie Abgeordnete Burket von den Freiheitlichen gehalten hat, noch etwas anfangen können. Es kann doch nicht sein – und das gilt auch für Sie, Herr Staatssekretär –, dass man auch noch glaubt – sagen darf man es ja –, dass es notwendig ist – und das hat Kollegin Burket doch behauptet –, dass jeder Künstler seine Kunst so ausrichten muss, dass er davon leben kann, oder sich sonst um andere Einkommen kümmern muss, damit er seine Kunst produzieren kann. (Abg. Jung: No na!) Sie wissen doch, Herr Staatssekretär, Frau Dr. Wolfmayr, dass es nach diesem Verständnis die ganze Kunst der letzten Jahrhunderte nur zu einem Fünftel gegeben hätte, weil die Künstlerinnen und Künstler ihre Kunst, ihr Einkommen nicht danach ausrichten konnten. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Jung: Wovon haben sie denn gelebt, wenn nicht von ihrem Einkommen?)  – Von Mäzenen beispielsweise. Gott sei Dank gibt es in einer modernen, demokratischen Kunst das Mäzenatentum nicht mehr! Gott sei Dank sind wir nicht mehr davon abhängig, dass Mäzene und Sponsoren sich die Kunst nach ihren Interessen ausrichten. Da stünde es schlecht um die Kunst. Mit Sicherheit kann man sagen, dass es ein Fortschritt ist, dass wir über die mittelalterliche Form der Kunstförderung hinaus sind. (Beifall bei den Grünen.)

Aber, Frau Dr. Wolfmayr, Sie kennen die Situation von Autorinnen und Autoren in Österreich besser als ich, nehme ich an. Ich nenne nur einen Namen: Frau Marianne Fritz – ich glaube, sie ist eine steirische Künstlerin –, eine große Literatin, die, soweit ich informiert bin, in völliger Armut lebt. Sie lebt in völliger Armut, ist eine der größten österreichischen Literatinnen, was man wahrscheinlich so sagen kann, ohne dass da gleich die Keule von irgendeiner Partei kommt. Natürlich wird dieses KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetz für diese Frau eine Verbesserung bringen. Aber ich frage mich, ob es wirklich das ist, was es Frau Marianne Fritz – und da könnten x Namen für sie stehen! – ermöglicht, unter lebenswürdigen Bedingungen ihre Arbeit zu produzieren und darüber hinaus auch noch ein Minimum an sozialer Absicherung zu erfahren.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz müsste eigentlich "KünstlerInnen-Pensionsversicherungsbeitragsförderungsfondsgesetz‘‘ heißen. Das wäre der korrekte Name für dieses Gesetz. Es ist bezeichnend, dass bei diesem Gesetz auch wieder die weibliche Form, obwohl die Frauen eher diejenigen sind, die, egal, in welcher Sparte der Kunst, die Schlechtverdienenden sind, bereits im Titel des Gesetzes wegfällt. Das ist aber kein Zufall, sondern es ist so, dass die Männer – und dafür steht das Beispiel, das Kollege Gaugg gebracht hat, durchaus auch – auch in der Kunst diejenigen sind, die an den Töpfen hängen, wenn es überhaupt Töpfe gibt, die zu den Besserverdienenden gehören, während Frauen im Kunstbereich in der Regel zu den Schlechtverdienenden, wenn man da überhaupt noch von Verdienst sprechen kann, gehören. (Beifall bei den Grünen.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite