Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 163

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nötigte Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, um so quasi durch die Saison zu kommen. Das haben wir heute in einem zweiten Schritt zu tun versucht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Plank. – Bitte.

20.01

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich beginne meine Ausführungen sozusagen mit einer "inoffiziellen" tatsächlichen Berichtigung:

Herr Kollege Gaugg, Herr Kollege Dolinschek und Frau Staatssekretärin Rossmann haben hier vor kurzem behauptet, die SPÖ hätte keine Behindertenpolitik betrieben.

Ich stelle richtig: Die SPÖ hat sehr wohl Behindertenpolitik betrieben, und in diesem Zusammenhang nur einige Stichworte: Behinderteneinstellungsgesetz, Einführung des Pflegegeldes – ein sozialpolitischer Meilenstein –, begünstigte Versicherung für Pflegende, Arbeitsassistenz, Behindertenbeirat. Dies, um wirklich nur einige wenige Beispiele anzuführen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe des Abg. Neudeck. )  – Darauf werde ich noch zu sprechen kommen.

Gerade vor dem Hintergrund dieser Bemerkungen frage ich mich: Was will diese Bundesregierung? Was wollen die Mitglieder dieser Bundesregierung, wenn sie Arbeitsmarktpolitik betreiben? Was will diese Bundesregierung im Besonderen, wenn sie verspricht – oder soll ich sagen: wenn sie droht?  –, Behindertenpolitik zu betreiben, wenn sie verspricht, mehr Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess zu bringen, wenn sie nämlich gleichzeitig – in Beantwortung einer Anfrage – von Menschen "mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt" spricht! Ich wiederhole: "Menschen mit besonderen Schwierigkeiten"! Wer hat denn da bitte Schwierigkeiten – und wer macht sie diesen Menschen?

Geht es nicht um Menschen mit besonderen Bedürfnissen? Auf diese Bedürfnisse wird jedoch nicht beziehungsweise zu wenig Rücksicht genommen. Wer ist verantwortlich dafür, dass Rücksicht genommen wird? Wer muss diesen Menschen Antwort geben? – Das liegt im Verantwortungsbereich einer Bundesregierung! Das (in Richtung Regierungsbank) ist Ihre Verantwortung! Sie müssen Maßnahmen setzen, damit gerade diese Menschen nicht so viele Schwierigkeiten vorfinden. So sollten Sie zum Beispiel Arbeitgeber, Unternehmer in die Pflicht nehmen, damit diese ihrer Pflicht betreffend Einstellung von Behinderten auch tatsächlich nachkommen! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Es gibt ein Behinderteneinstellungsgesetz, und dieses hat sich bewährt. Aber jener Kollege, der das kritisiert hat, will das jetzt nicht hören. Die Antwort aus dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen – ich zitiere – lautet: Das Behinderteneinstellungsgesetz hat sich insgesamt bislang durchaus bewährt. – Zitatende. Das kann man doch wohl als Zustimmung zu diesem Gesetz sehen; da werden Sie mir Recht geben müssen.

Weiter heißt es hier aber auch: Vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen erscheint es angezeigt, die Weiterentwicklung im Rahmen eines Arbeitskreises zu diskutieren. – Zitatende.

Die Bedingungen haben sich nicht geändert, die Bedingungen sind immer noch die gleichen: Die Menschen sind behindert, und sie möchten arbeiten. – Doch was heißt bitte "Weiterentwicklung" des Einstellungsgesetzes?

In seiner Beantwortung spricht Herr Minister Haupt davon, dass der Kündigungsschutz zu diskutieren sei. – Das kann ja nur heißen, dieser solle aufgeweicht werden, um Ihre Klientel zu schützen, damit Unternehmer behinderte Menschen leichter wieder loswerden können.


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