Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 174

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Strenge des Gesetzes wie ein Erwachsener verdient. Das ermöglicht die Erweiterung der Strafrahmen nach unten. Die Bandbreite und die Flexibilität sind also durchaus erweitert worden.

Es kommt auf diese Tätergruppe der 20- bis 21-Jährigen ein weiteres Privileg zu. Auch die 20- bis 21-Jährigen können jetzt, wenn sie ihre Berufsausbildung vollenden wollen, mit einem längeren Strafaufschub rechnen. Das heißt, insgesamt gibt es mehr Privilegien für Personengruppen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, und es gibt die Möglichkeit größerer Flexibilität.

Bitte, meine Damen und Herren, insbesondere von der Opposition, gehen Sie auf diese sachlichen Argumente in der weiteren Debatte ein! Ich bin gerne bereit, weiter dazu Stellung zu nehmen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.06

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte.

19.06

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wenn ich mir den Erstredner, Herrn Graf von der FPÖ, in Erinnerung bringe, dann muss ich sagen, dass all das, was ich bei den gesamten Verhandlungen nicht wahrhaben wollte, eigentlich bestätigt worden ist. Es geht Ihnen nur um die Umsetzung populistischer Forderungen und ums Durchgreifen – Frau Fekter hat es auch ein bisschen eingestanden –, unter dem Motto: Die Jugendlichen gehören endlich strengstens bestraft! (Abg. Böhacker: Sie haben nicht zugehört!)

Graf ist Erstredner und sagt kein Wort zur Situation der Jugend in Österreich! Er sagt kein Wort zum Jugendgerichtsgesetz! Das ist die Bestätigung dafür, dass es Ihnen von den Regierungsparteien leider viel zu wenig um die Jugend geht. Es geht Ihnen viel zu wenig um das Schicksal junger Menschen in schwierigen Entwicklungsphasen, und es geht Ihnen viel zu wenig um die Vermeidung krimineller Karrieren, welche letztendlich auch einen Schaden für die Gesellschaft darstellen. (Abg. Dr. Fekter: Schwierige Entwicklungsphasen müssen nicht zwangsläufig Straftatbestände nach sich ziehen!) Und wenn Frau Fekter reflexartig zu allem, was hier von der Opposition gesagt wird, schreit: Totalopposition!, dann muss ich Ihnen dazu sagen: Sie verstehen unter Kompromiss die totale Unterwerfung unter Ihre Meinung. Das ist Ihr autoritärer Zugang zur Opposition! (Beifall bei der SPÖ.)

Genauso wollen Sie die totale Unterwerfung der Jugend, wenn Sie sagen, Jugendliche brauchen einen Rahmen, damit sie wissen, in welchem Rahmen sie sich in der Gesellschaft bewegen sollen. (Abg. Dr. Leiner: Das hat sich erwiesen, jahrhundertelang, bis jetzt! Das hat sich erwiesen, gnädige Frau!) Es hat sich erwiesen, dass sich die Jugendlichen durchaus im vorgegebenen Rahmen bewegt und ihre Rechte und Pflichten wahrgenommen haben.

Aber eines muss ich auch sagen: Ich anerkenne als durchaus positiv, dass es immerhin ein Begutachtungsverfahren gegeben hat. – Das wäre an sich etwas Selbstverständliches, aber nicht bei dieser Justizfraktion, nicht bei diesem Justizminister. Es hat zu diesem Thema ein Begutachtungsverfahren gegeben, und es hat immerhin ein Hearing gegeben – zwar auf Druck der sozialdemokratischen Fraktion, aber es hat stattgefunden.

Ich gebe Ihnen auch in Folgendem Recht: Ihre ersten Entwürfe – nämlich Ihr Antrag Fekter, Krüger und der Regierungsentwurf – sind entschärft worden, und auch Aspekte des Heranwachsendenstrafrechtes konnten in dieses Gesetzeswerk mit eingebaut werden, aber nur Aspekte, und das auf Grund massiver Argumente von Experten und der Opposition. (Abg. Dr. Fekter: Nennen Sie einen Punkt, der nicht berücksichtigt worden ist!)

Wir haben den Erstentwürfen kleinere Giftzähne gezogen, aber den schmerzhaften Zahn – Sie wissen ja, wie das klopft – ... (Abg. Böhacker: Den Weisheitszahn haben Sie nicht gefunden!)  – Weisheitszähne haben Sie ja gar nie gehabt, das habe ich schon seit Jahren bei Ihnen bemerkt. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Abg. Böhacker: Sicher, vier Stück sogar!)

Die Herabsetzung der vollen Strafmündigkeit von 19 auf 18 Jahre ist der wirklich schwere Eingriff in das Jugendstrafrecht. (Abg. Böhacker: "Das wäre auch eine Möglichkeit"! Ich weiß


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