Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 211

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Ich glaube aber, dass man diesem Entwurf zur Einführung des e-voting zustimmen kann und zustimmen soll. Es wurde sichergestellt, dass die verfassungsrechtlichen Auflagen erfüllt werden, und es hat auch der Verfassungsdienst sein Okay gegeben. Es ist vor allem die Verordnungsermächtigung sinnvoll, die die Frau Ministerin erhält, um sich rasch und effizient den sich ständig ändernden technischen Möglichkeiten in diesem Bereich anpassen zu können.

Vor allem aber ist es meiner Ansicht nach wert, diesen Versuch zu machen. Als solcher ist es vorerst auch konzipiert: als Probeversuch, um abzutesten, inwieweit eine Stimmabgabe auf elektronischem Weg funktioniert. Ich glaube, dass man in Zeiten der Technologisierung auch diesen Schritt nicht scheuen sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auf der anderen Seite ist es natürlich auch ein Versuch, mehr Beteiligung bei den ÖH-Wahlen zu erreichen. Wenn man bei der Wahlbeteiligung konstant einen Wert von unter 30 Prozent hat, dann muss man sich überlegen, inwiefern eine Kammer – wie sie die ÖH letztendlich ist – mit Pflichtmitgliedschaft noch legitimiert ist.

Ich glaube aber auch – da gebe ich Herrn Kollegen Grünewald durchaus Recht –, dass es nicht reichen wird, das e-voting einzuführen, um eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen. Auch ich glaube, dass es für die ÖH notwendig sein wird, sich mehr für die Studenten einzusetzen, auch mehr Serviceleistung zu bieten, sich mehr auf studentische Belange zu beziehen und nicht in allgemeinen politischen Kampffloskeln zu versinken. Ich glaube, dass es notwendig sein wird, dass sich die ÖH wieder mehr auf ihre eigentlichen Aufgaben besinnt, damit die Studenten wieder einen Sinn darin sehen, für ihre Studentenvertretung wählen zu gehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die über die einzelnen Ausschussanträge getrennt vorgenommen wird.

Zuerst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf in 414 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf, Dr. Niederwieser und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Herr Abgeordneter Dr. Grünewald hat ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Als Erstes gelangt der Abänderungsantrag zur Abstimmung.

Die Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf, Dr. Niederwieser haben einen Abänderungsantrag betreffend die ZZ 34 und 35 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Z 36, und zwar in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Z 36 in der Fassung des Ausschussberichtes zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Die Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf, Dr. Niederwieser und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung neuer ZZ 36a, 37a, 37b sowie 39a bezieht.


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