Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 221

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und Weise zu formulieren, zu beschränken und zu kombinieren, dass statt der vorgesehenen 60 Fragen nur noch 20 zu beantworten sind, was die Interviewzeit bei der Volksbefragung auf ein erträgliches Maß reduzieren wird, ohne die Qualität der Ergebnisse zu verschlechtern.

Auf Grund der Aussagen meiner Vorrednerin nun noch eine Anmerkung zu den Änderungen der §§ 1 und 19 im Artikel 1: Es ist nun möglich, Obdachlose, für die bisher keine Meldung angenommen werden konnte, weil kein Hauptwohnsitz eruierbar war, ebenfalls zu registrieren. Dies hat positive Auswirkungen für alle Seiten, da man diese Gruppe nicht länger im gesetzlosen Raum stehen lässt.

Die geplanten Änderungen gestalten das Gesetz bürgerfreundlicher und tragen dem Gedanken der Dienstleistung am Bürger Rechnung. Wir erreichen damit mehr Transparenz mit weniger Aufwand – zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger – und somit einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Steuergeld. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. Er hat das Wort.

23.02

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Novelle des Meldegesetzes ist auch ein Teil der Verwaltungsvereinfachung, die von der neuen Bundesregierung Schritt für Schritt umgesetzt wird. Die gesamte meldebehördliche Kompetenz wird nun auf die Bürgermeister übertragen. Bisher war es so, dass in Gemeinden, in deren Sprengel Bundespolizeidirektionen bestehen, die Verzeichnisse sowohl von den Gemeinden als auch von den Bundespolizeidirektionen geführt wurden. Diese Doppelgleisigkeiten werden ein für alle Mal der Vergangenheit angehören. Das ist ein wesentlicher Schritt zur Straffung der Verwaltung und somit zur Senkung der Kosten. Meine Damen und Herren, das ist der Stil der neuen Bundesregierung.

Meine Damen und Herren! Interessant sind die Aussagen von linken Oppositionspolitikern dazu. Der sozialdemokratische Abgeordnete Parnigoni ortete sowohl im Innenausschuss am 27. Februar dieses Jahres als auch heute hier im Plenum Tendenzen in Richtung "gläserner Mensch" und eine "unverhältnismäßige Form der Nachforschung". – Herr Kollege Parnigoni, ich kann Sie beruhigen: Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Datenschutzrat erarbeitet. Dies hat Ihnen auch bereits der Herr Bundesminister für Inneres gesagt. Malen Sie also nicht den Teufel an die Wand, Herr Kollege Parnigoni!

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Vom Teufel zur Religion: Der linke grüne Abgeordnete Dr. Pilz macht sich Sorgen um die rechtlichen Konsequenzen, wenn das Religionsbekenntnis nicht angegeben wird. (Abg. Öllinger: Angegeben wird!) Seine Bedenken seien ebenso zerstreut. (Abg. Öllinger: Umgekehrt!) Herr Kollege Öllinger, das Nichtausfüllen dieser Rubrik ist nicht strafbar, weil das Religionsbekenntnis nicht in das Zentrale Melderegister aufgenommen wird. (Abg. Dr. Lichtenberger: Das wäre ja noch schöner!)

Es ist wohl ein verspäteter Faschingsscherz, wenn sich ausgerechnet das ehemalige Mitglied der Revolutionären Marxisten Dr. Pilz um das Religionsbekenntnis Sorgen macht. Er wird doch nicht anfangen, täglich mit gefalteten Händen das Vaterunser zu beten? (Heiterkeit bei den Grünen.)  – Meine Damen und Herren, viel eher ist anzunehmen, dass er den tiefroten Marxistenhimmel bevorzugen wird! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.05

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich konnte mir wirklich nicht vorstellen, dass dieses Thema, Volkszählung 2001 und der Aufbau eines Melderegisters, solche Emotionen entfacht, wie das heute der Fall war. (Abg. Kiss: Bei den Roten!) Ich weiß, bei den Roten, bei der SPÖ, und bei den Grünen. (Abg.


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