Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 274

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3. Im Art. 1 Z. 7 lautet § 9 Abs. 5:

"(5) § 1 Abs. 1 und 2, § 2, § 2a samt Überschrift, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2 und 3 und § 8 samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XXXX/2001 treten mit 1. April 2001 in Kraft."

4. Im Art. 2 wird im Einleitungssatz das Zitat "BGBl. I 94/2000" durch das Zitat "BGBl. I 142/2000" ersetzt.

5. Im Art. 2 Z. 6 lautet § 17 Abs. 3:

"(3) § 1 Abs. 1 Z. 2, § 7 Abs. 1 Z. 1, § 9, § 14 und § 15 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I XXXX/2001 treten mit 1. April 2001 in Kraft."

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Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

2.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Jung und Murauer ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz und das Auslandszulagengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 440 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Jung, Murauer und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, werde ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Jung, Murauer und Genossen.

Wer hiefür seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz 2001 erlassen sowie das Zivildienstgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 438 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Jung, Murauer und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.


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