Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 213

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Für viele, die sich in einer solchen Situation befinden, ist das existenzgefährdend, denn heutzutage muss man reisen. Die Zeiten sind vorbei, in welchen man im Südburgenland geboren wurde und im Südburgenland stirbt und dazwischen maximal einmal in Graz im Krankenhaus war. Diese Zeiten sind vorbei. Heutzutage braucht jeder einen Reisepass. Daher sind Vorbestrafte beziehungsweise vor allem Menschen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, das oft – wir kennen genug solche Fälle! – jeder Grundlage entbehrt, in ihrer Mobilität und in ihrem beruflichen Fortkommen behindert.

Herr Minister! Ich sage Ihnen jetzt noch einmal konkret, welche Fälle das insbesondere betrifft: Es handelt sich um Fälle von Vorbestraften nach dem Suchtmittelgesetz. Solche Fälle wurden extra als Passversagungsgrund mit aufgenommen. – Ich frage Sie: Wie sollen diese Menschen, nachdem sie ihre Strafe bekommen und verbüßt und sich dann wohl entsprechend verhalten haben, eine Chance bekommen? Wie sollen diese an den Rechtsstaat und an das Gute des Staates, in welchem man ihnen Chancen gibt, glauben, wenn man ihnen auf Grund von Vorfällen, die oft Jahre zurückliegen – und dieser Gesetzentwurf bietet die Möglichkeit dazu –, Hemmnisse vor die Füße wirft?

Herr Minister! Es wäre doch vielleicht auch einmal eine gute Idee, wenn Sie so modern, wie Sie sind beziehungsweise sich geben und wie Sie auch schon ein Jahr lang unter Beweis gestellt haben, wie Sie zum Beispiel mit dem positiven Teil des Passgesetzes gezeigt haben, sich auch einmal jenen Gruppen zuzuwenden, die halt üblicherweise nicht die Zuwendung und die große Sympathie der Öffentlichkeit haben, wie beispielsweise nach dem Suchtmittelgesetz vorbestrafte Straftäter! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm. )

21.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. Er hat das Wort.

21.54

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Für die ÖVP ist diese Passgesetz-Novelle insofern sehr wichtig, als sie wesentliche Erleichterungen für den Bürger und Verwaltungsvereinfachungen bei der Ausstellung und bei Änderungen von Reisedokumenten bringt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Hauptinhalt dieser Novelle ist, dass nunmehr der entsprechende Antrag, ausgenommen Anträge auf Ausstellung von Zweitpässen, bei jeder Behörde und nicht nur bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden kann. Diese Novelle sieht auch die Möglichkeit vor, dass die Bezirksverwaltungsbehörden mit Zustimmung der Gemeinde durch Verordnung festlegen können, dass die Einbringung von Anträgen auf Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen bei der Gemeinde selbst erfolgen kann. In vielen oberösterreichischen Gemeinden und Gemeinden anderer Bundesländer ist es bereits gängige Praxis, dass Passanträge auf dem Gemeindeamt entgegengenommen werden und die Bezirkshauptmannschaft diesen dann ausstellt. Man hat damit gute Erfahrung gemacht.

Ich freue mich, dass insbesondere Bewohner von Landgemeinden von den neuen Regelungen profitieren können, denn diese Regelung ist vor allem für jene Personen sehr wichtig, die nicht mehr sehr mobil sind und nicht problemlos zur Bezirkshauptmannschaft gelangen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Gemeindeämter präsentieren sich dabei einmal mehr als Servicestelle für die Gemeindebürger. Ich sage daher von dieser Stelle aus Dank an alle Bürgermeister und Gemeindebediensteten, die diese Initiative bereits von sich aus ergriffen haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Betreffend Personalausweise steht mit dieser Novelle die Anbringung eines Mikrochips auf einem als Scheckkarte gestalteten Personalausweis bevor. Dies ist per Verordnung festzulegen. Die Chipkartenfunktion dient dem Karteninhaber zur Speicherung persönlicher Daten, die dann im Notfall in seinem Interesse und zu seinem Schutz verwendet werden können. Als Beispiel nenne ich etwa Informationen über Medikamentenverträglichkeit oder die Speicherung sonstiger


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