Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 63

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Aber nun zurück zum Argument des Dr. Khol, zu dem ich noch sagen möchte: Im Bundesland Kärnten zumindest ist das Kinderbetreuungsgeld kein Mittel zur Armutsvermeidung, sondern im Gegenteil: Wenn das Kinderbetreuungsgeld kommt, dann werden in Zukunft in Kärnten durch die Streichung der Sozialhilfe oder durch die Kürzung der Sozialhilfe ausgerechnet die Armen bestraft. – Das ist Ihr Konzept! Sie sollten sich für derartige schlimme Entwicklungen, auch wenn Sie sie nur andenken, schämen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist nicht meine Erfindung. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ein zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Schauen wir uns an, was bei den Übergangsbestimmungen los ist! Frau Abgeordnete Zierler ist ja meine Nachfolgerin als Rednerin. Hat sie im Jahre 2000 nicht angekündigt, dass es für alle Eltern, deren Kind nach dem 1. Juli 2000 geboren wird, das neue Kindergeld geben wird?! Hat sie das nicht angekündigt?! Natürlich hat sie das angekündigt, und zwar in der Ausgabe von "NEWS" vom 11. Mai 2000 – damals standen die Wahlen in der Steiermark bevor – hat sie gesagt, am 1. Juli 2000 werde das Kindergeld kommen.

Der Herr Sozialminister, der damals noch als Abgeordneter im Ausschuss mehrmals gesagt hat, dass das Kinderbetreuungsgeld schon ab 1. Juli 2000 kommen werde, hat das auch öffentlich erklärt. Er hat gesagt, für alle Kinder, die nach dem 1. Juli 2000 geboren werden, würden 6 000 S monatlich ausbezahlt. – Jetzt erhalten wir die Briefe, die eigentlich Sie erhalten sollten, und zwar von Eltern, die uns fragen: Es ist doch damals angekündigt worden, dass wir das Kinderbetreuungsgeld erhalten werden. Warum stimmt das jetzt nicht? Warum will die Regierung all jenen, deren Kinder nach dem 1. Juli 2000 geboren wurden, zumindest die Verlängerung nicht zahlen? Warum will sie all jene, die das "Pech" hatten, ihre Kinder "zu früh" zu gebären, ausschließen?

Doch der Herr Sozialminister sagt dazu: Dafür haben wir leider nicht das nötige Geld, das tut uns Leid! Wir hätten das gerne gemacht, aber so traurig ist nun einmal die Realität. Dafür können wir nichts. Egal, ob wir es versprochen haben oder nicht, Übergangsfristen gibt es für diese Gruppen nicht, sie werden von der Bezugsberechtigung ausgeschlossen. – Das ist die Realität!

Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Madeleine Petrovic betreffend die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem ein Kinderbetreuungsgeldgesetz erlassen wird sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Karenzgeldgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz 1977, das Einkommensteuergesetz 1988, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (620 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (715 der Beilagen)

Der Nationalrat möge beschließen:

Artikel 1 der Regierungsvorlage (620 d.B.) wird geändert wie folgt:

§ 49 Abs. 1 lautet:

"Dieses Bundesgesetz tritt – mit Ausnahme der §§ 24 Abs. 4 und 38 Abs. 3 – am 1. Jänner 2002 in Kraft und ist für Kinder, die nach diesem Zeitpunkt geboren wurden, in vollem Umfang anzuwenden. Für Kinder, die vor dem 1. Jänner 2002 geboren wurden, bestehen die Restansprüche auf Kinderbetreuungsgeld bis maximal zur Vollendung des 36. Lebensmonats, soweit die sonstigen Voraussetzungen nach diesem Bundesgesetz erfüllt sind."

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