Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 214

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Das vorgeschlagene Gesetz sieht nun vor, die Niederösterreichische Umweltschutzanstalt von einer Körperschaft öffentlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Diese Umwandlung ist nicht aus Lust und Laune an der Gesetzgebung entstanden, sondern sie ist für das Unternehmen enorm wichtig, denn nur eine Gesamtrechtsnachfolge, für die wir den Beschluss des Parlaments brauchen, sichert ab, dass nicht eine zweite Gesellschaft entstehen muss. Der würden zwar auch die Kompetenzen übertragen werden, und sie hätte natürlich auch die privatwirtschaftlichen Vorteile, daneben gäbe es aber eine leere Hülle. Nur eine geregelte Nachfolge garantiert, dass es für die jetzigen Partner der Niederösterreichischen Umweltschutzanstalt und für das Unternehmen selbst zu keinen Problemen kommt, dass keine Verträge gebrochen werden und dass keine neuen Abkommen verhandelt werden müssen.

Im Klartext: Durch dieses Gesetz beschließen wir einen sinnvollen und notwendigen Übergang. Insgesamt erwarten wir, dass die Wettbewerbsstellung der Niederösterreichischen Umweltschutzanstalt und damit das Unternehmen gestärkt werden.

Wir haben im Ausschuss breiten Konsens über diesen Antrag gefunden, und das ist sehr erfreulich. Ich verweise darauf, dass vor zweieinhalb Jahren Ex-Stadträtin Brigitte Ederer, die ja in der Zwischenzeit in der Privatwirtschaft ist, die Privatisierung der Wiener Stadtwerke eingeleitet hat, und zwar auch mit dem Argument, dass diesem Unternehmen damit große Wettbewerbschancen entstehen. Wie sich herausgestellt hat, hat es den Stadtwerken ganz gut getan, privatwirtschaftliche Luft zu atmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl das Land Niederösterreich, die Umweltschutzanstalt und alle, die sich mit diesem Thema eingehend beschäftigt haben, eindeutig für den Gesetzesantrag sind, wird von den Grünen Widerstand geleistet, so nach dem Motto: Wo Regierung draufsteht und Umwelt drinnen ist, das kann nur schlecht sein. In Wirklichkeit haben Sie die Umweltkompetenz, geschätzte Damen und Herren von den Grünen, die Sie in den Jutesackerln herumgetragen haben, schon längst abgelegt.

Ich stimme Ihnen zu, dass der Staat die Verantwortung in wichtigen Bereichen nicht abgeben darf, zu diesen gehört natürlich auch der Umweltschutz. Eigentümer der Niederösterreichischen Umweltschutzanstalt als Kapitalgesellschaft wird das Land Niederösterreich sein. Damit ist sehr wohl eine öffentliche Kontrolle gewährleistet, allerdings mit dem wesentlichen Unterschied, dass sich jetzt auch andere Gesellschafter am Umweltschutz und in Umweltangelegenheiten beteiligen können. Und das ist wohl auch sehr vernünftig und im Sinne der Sache.

Damit sehe ich nichts Negatives im Antrag über die Erleichterung von Ausgliederungen, denn im Grunde geht es doch nur um eines: Dort, wo Private Aufgaben von Ländern und Gemeinden besser, effizienter und kostengünstiger übernehmen können, sollen sie es auch tun.

Geschätzte Damen und Herren! Ich lade Sie ein, diesem Antrag zuzustimmen. Als umweltbewusster niederösterreichischer Mandatar richte ich diese Aufforderung an Sie. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Böhmdorfer. – Bitte.

22.20

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe mich jetzt zu Wort gemeldet, weil ich in den Ausführungen von Frau Abgeordneter Dr. Moser doch einige Missverständnisse zu erkennen meine. Ich glaube, das grundsätzliche Problem wird hier zumindest zum Teil verkannt.

Es kann nicht so sein, dass der Staat unternehmerische Tätigkeiten prinzipiell und jedenfalls ausüben soll, ich glaube, es muss zugestanden werden, dass man Anstalten des öffentlichen Rechtes in Gesellschaftsformen, die das Privatrecht anbietet, überführen können muss. Dieses Zugeständnis muss man meines Erachtens unabhängig von der persönlichen Einstellung und Ideologie und unabhängig von der politischen Gesinnung machen.


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