Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 187

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Der zweite Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und GenossInnen betreffend Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (630 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (696 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 38a Abs. 1 lautet:

"§ 38a. (1) Die Rektorin oder der Rektor hat Studierende auf Antrag für höchstens vier Semester je Anlassfall bescheidmäßig zu beurlauben, wenn folgende Gründe nachgewiesen werden:

1. Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes oder

2. Schwangerschaft oder

3. Betreuung von eigenen Kindern oder

4. Gründe, die in der Berufstätigkeit der oder des Studierenden gelegen sind.

Der Antrag auf Beurlaubung ist spätestens 14 Tage nach Beginn des Semesters, für welches die Beurlaubung beantragt wird, einzubringen."

*****

Das betrifft diese neue Form der Beurlaubung. Was wir vorschlagen, ist, dass auch die Fragen der Berufstätigkeit mit einbezogen werden und dass hinsichtlich der Antragstellung und nicht der Entscheidung, wie es im Gesetz steht, eine klare Frist gegeben ist. Das hielten wir an und für sich für den besseren Weg, der sowohl den Bedürfnissen der Studierenden Rechnung trägt als auch den Studienbetrieb aufrechterhält.

Ich bedauere sehr, dass jetzt Herr Abgeordneter und Klubobmann Khol nicht da ist, denn der dritte Antrag betrifft jene Aussage des Abgeordneten Khol vom 23. Oktober 2000 in der heißen Phase der Einführung der Studiengebühren. Ich zitiere: "Khol: Studenten als Kunden – Prüfungen einklagbar". – Manche werden sich noch daran erinnern können. (Der Redner zeigt die Kopie eines Zeitungsausschnitts.)

Ich zitiere weiter: "Der Student werde künftig ... ein einklagbares Recht auf die Abhaltung von Prüfungen und Lehrveranstaltungen" erhalten – wegen der Studiengebühren.

Wir haben mehrfach nachgefragt, was denn die Regierung zu tun gedenkt, um dieses Versprechen des Abgeordneten Khol den Studierenden gegenüber einzuhalten. Das Ergebnis war ernüchternd, bedauerlich, erschütternd. Sie haben nämlich gesagt, Sie wollen nichts dazu tun, um das Versprechen Khols einklagbar zu machen. Das ist an sich nicht überraschend, das sind wir gewohnt.

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und GenossInnen betreffend Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (630 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (696 der Beilagen)


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