Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 188

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Dem § 29 UniStG wird folgender Abs. 4 angefügt:

"(4) Die Studierenden haben gegenüber der Republik Österreich Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Studienbeitrages sowie Schadenersatzansprüche, wenn die für den Studienfortschritt in der Mindeststudiendauer erforderlichen universitären Angebote (Lehrveranstaltungen, Prüfungstermine, Labor- und Praktikumsplätze et cetera) nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen."

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Wir erwarten, dass Sie Ihr Versprechen einlösen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die drei soeben vorgetragenen Entschließungs- beziehungsweise Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt, stehen auch in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch mit zur Debatte und in weiterer Folge zur Abstimmung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

19.29

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Neufassung des Studienrechts werden attraktivere, international kompatible Mastergrade ermöglicht. Das war bisher, eben auf Grund des geltenden Gesetzes, nicht in dem Maße möglich. Es gab den MBA und daneben den MAS. Dass rascher als bisher Grade vergeben und verliehen werden, soll ebenso möglich sein; das haben wir extra in einer Ausschussbemerkung festgehalten.

Die Beurlaubung von Studierenden – das wurde bereits angesprochen – wird neu und präzise geregelt. In jenen Fällen, bei denen Kollege Niederwieser meinte, es sollte noch einen Beurlaubungsgrund geben, wird dem nicht im Sinne seines Abänderungsvorschlages entsprochen, sondern es wird stattdessen die Möglichkeit geschaffen, das jeweilige Semester nicht zu inskribieren. Das ist vom Verwaltungsaufwand her der einfachere Weg. – Im Grunde genommen liegen wir aber da vom Inhaltlichen her nicht auseinander.

Mit der Novelle wird auch einem Wunsch der Universität Wien und vor allem der TU Wien entsprochen, nämlich dem nach Möglichkeit der Einrichtung eines Studiums "Versicherungsmathematik". Wir werden das damit zwar noch nicht einrichten, aber zumindest die Möglichkeit für eine solche Einrichtung schaffen.

Noch einmal zu den internationalen Master-Graden. Mit dieser Novelle beschließen wir das Auslaufen des MAS alten Typs; er war der Sammelgrad für den Raum neben dem bereits angesprochenen MBA. Dieser MAS-Grad wurde großzügig vergeben – manche meinen: zu großzügig –, war aber für die erste Stunde ein wichtiges Instrument, ein wichtiges Mittel, um Weiterbildungsabschlüsse auszudrücken, um akademische Grade damit vergeben zu können.

Die jetzige Fassung, die auf ausführliche Gespräche sowohl mit der Opposition als auch mit repräsentativen Trägern und Einrichtungen zurückgeht, hat ergeben, dass wir diesen Weg gehen können – mit der Option, dass sich dieser MAS alten Typs in einen Weiterbildungsgrad neuen Typs wandelt, eben als international standardisierter Grad. Oder aber es wird das nicht der Fall sein und man findet mit den international gängigen Graden und Titeln das Auslangen. Auf diese Weise werden sich auch bisher auf dieser Ebene arbeitende und anbietende Institutionen gut wiederfinden können.


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