Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 357

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Ich glaube auch, dass festzustellen ist, dass eine Verlagsförderung prinzipiell eine gute Sache ist, vor allem dann, wenn es sich um anspruchsvollere Projekte handelt, die ohne Förderung eben nicht erscheinen könnten. Ich meine daher, dass gerade der Bundesverlag, jene drei Firmen, die unter diesem Oberbegriff tätig sind, viel für diese Autorinnen und Autoren österreichischer Provenienz gemacht haben.

Betonen möchte ich hier auch, dass gerade Österreich sich nicht mit Deutschland vergleichen kann, weil der österreichische Buchmarkt natürlich einen Randmarkt im deutschsprachigen Raum darstellt. Im Übrigen muss man auch feststellen, dass vier Fünftel der erschienenen Bücher aus deutschen Verlagen kommen. Wir müssen uns nämlich in Erinnerung rufen, dass die Verkaufsauflagen bei zeitgenössischer Literatur mit im Durchschnitt 1 000 bis 2 000 Exemplaren tatsächlich nicht jene Attraktivität für einen Verlag besitzen, wie das eben für einen größeren Raum wie den deutschen Sprachraum gegeben ist. Ich glaube daher auch, dass eine Privatisierung in diesem Bereich eine gewisse Gefahr darstellt.

Wenn Herr Staatssekretär Morak hier verkündet – ich möchte das nur kurz zitieren –, er werde sich bei den Privatisierungsverhandlungen dafür verwenden, dass auch die neuen Eigentümer der Verlage nach dem anspruchsvollen Projekt österreichische Autorinnen und Autoren verlegen, so meine ich, dass das durchaus ein Bemühen ist, das er an den Tag legen kann, aber es wird doch davon abhängen, wie die neuen Eigentümer reagieren. Wenn dann verlangt wird, dass eine Nichtgewinnmaximierung zu verfolgen ist und eine Art Mischkalkulation erfolgen soll, so sind das zwar freundliche Lippenbekenntnisse, aber nicht durchsetzbare Anliegen. Ich glaube daher, dass es notwendig ist, diese Privatisierung unter anderen Gesichtspunkten zu beurteilen.

Abschließend möchte ich eine ganz interessante Feststellung wiedergeben, die Frau Johanna Rachinger getroffen hat, ich möchte diese allerdings umdrehen. Sie schreibt in einem Artikel:

"Ein Problem ist sicher, dass es die Auflage gibt, hauptsächlich österreichische Autoren im Programm zu haben oder Themen mit Österreichbezug."

Das heißt, sie drückt damit aus, dass dies ein Problem darstellt. Im Umkehrschluss heißt das, dass jene, die das verlegen, eben ökonomische Probleme haben können.

In diesem Sinne glaube ich, dass gerade der Auftrag, den Bundesverlag zu behalten, ein sehr wesentlicher und kulturmotivierter Auftrag ist. Man sollte diese Veräußerung nicht unter den allgemeinen Kriterien der Privatisierungswelle beurteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller. Ich erteile ihm das Wort.

22.22

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich kurz mit dem 1. Euro-Umstellungsgesetz befassen. Auf Grund der mit 1. Jänner 2002 wirksam werdenden Wirtschafts- und Währungsunion im Bereich der EU besteht legistischer Handlungsbedarf.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, welcher im Finanzausschuss einstimmig verabschiedet wurde, sollen nicht nur die erforderlichen Änderungen von Schillingbeträgen auf Euro-Angaben vorgenommen werden, sondern auch materiell-rechtliche Änderungen beschlossen werden. Davon betroffen sind die Bereiche Finanzen, Inneres, Justiz, soziale Sicherheit und Generationen sowie Wirtschaft und Arbeit.

Zusammenfassend kann man die Feststellung treffen, dass die wichtigsten Änderungen im Bereich der Umänderung der Schillingbeträge in Euro-Angaben erfolgen, wobei die Begriffe von Aufrundungen und Abrundungen sehr oft angewendet werden. Die Glättungen erfolgen aber jeweils zum Vorteil des Staatsbürgers.


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