Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 104

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haigermoser. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ, Grünen und Freiheitlichen.)

14.44

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Prammer hat soeben wahrheitswidrig behauptet, wir, die Regierungsparteien, würden jedwedes Minderheitenrecht beseitigen. – Diese Behauptung ist falsch und unrichtig gleichermaßen! (Abg. Schieder: Nur die meisten! Nur die meisten! Die meisten!)

Richtig ist vielmehr, dass zum Beispiel auf Seiten der Wirtschaft dem Freien Wirtschaftsverband der Sozialdemokratischen Partei ein Mandat als Minderheitenrecht zugeordnet wird, obwohl ihm ein solches kraft des Wahlergebnisses nicht zustehen würde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.45

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen damit zu den Abstimmungen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes betreffend die 58. Novelle zum ASVG liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Öllinger und Genossen vor, über den ich sogleich abstimmen lasse.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, den Gegenstand an den Ausschuss für Arbeit und Soziales rückzuverweisen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Minderheit und damit abgelehnt .

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend die 58. Novelle zum ASVG in 726 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Grünewald und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dietachmayr und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Des Weiteren liegt ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vor.

Die Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen haben beantragt, den gegenständlichen Gesetzentwurf einer Volksabstimmung zu unterziehen. (Abg. Dr. Martin Graf  – in Richtung SPÖ –: Populisten! – Abg. Ing. Westenthaler: Populistisch!)

Ich werde zunächst über die von den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Reihe nach – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen auf Durchführung einer Volksabstimmung wird gemäß § 84 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach der dritten Lesung erfolgen.

Die Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung der Ziffern 7c, 8a neu, 8c sowie der dadurch bedingten Änderung der Ziffernbezeichnung und die Einfügung der Ziffern 21a, 21b und 22a zum Inhalt hat.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite