Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 137

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gestellt haben. Und ich muss von jedem Österreicher oder auch Nicht-EU-Bürger verlangen, dass er erstens die Sprache beherrscht, sonst kann er die Leute in Österreich nicht behandeln, das ist denkunmöglich, und zweitens, dass er eine vergleichbare Ausbildung hat. Das verlangt Amerika von mir, dem Herrn Rasinger, das verlangt die EU von allen anderen, das verlangen die Schweiz und Deutschland. Wo Sie da einen Dolus sehen, das frage ich mich. Wir haben das genau angeglichen.

Wollen Sie eine Extraregelung? – Ich kann Ihnen sagen: Gleiches Recht für alle. Es ist nicht schlechter, es ist nicht besser. Wo Sie da zutiefste Inhumanität sehen, das frage ich mich.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger, Dr. Povysil, Dr. Leiner und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses (689 der Beilagen) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (629 der Beilagen)

*****

Ich ersuche um Verteilung nach § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz und erläutere den Antrag in seinen Kernpunkten:

Der vorliegende Abänderungsantrag dient den redaktionellen Nachbesserungen, darüber hinaus ist auf die besondere Stellung von Ärzten, denen als Flüchtlinge Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt worden ist, Rücksicht zu nehmen. Unverzichtbare Qualitätserfordernisse sind dabei freilich zu wahren (Kenntnisse der deutschen Sprache, Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin beziehungsweise Facharztprüfung). – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Herr Abgeordneter Dr. Rasinger kurz erläutert hat, ist ordnungsgemäß eingebracht, steht in Verhandlung, wird schriftlich an alle Mitglieder des Hohen Hauses verteilt und dann bei der Abstimmung berücksichtigt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger, Dr. Povysil, Dr. Leiner und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses (689 der Beilagen) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (629 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht des Gesundheitsausschusses (689 der Beilagen) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. In der Z 1 wird im Inhaltsverzeichnis im 1. Abschnitt des 1. Hauptstücks die Wortfolge

"Anrechnung ärztlicher Aus- und Weiterbildungszeiten § 14"

durch die Wortfolge

"Anrechnung ärztlicher Aus- oder Weiterbildungszeiten § 14"

ersetzt.

2. Z 6 lautet:

6. § 4 Abs. 7 lautet:


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