Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 68

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Hinblick auf manche multilaterale Organisationen? Es geht um die Koordinationskompetenz für alle Bereiche, auch für den Bereich der österreichischen Handels- und Wirtschaftspolitik. Diesbezüglich steht so gut wie nichts drinnen. Ein gemeinsames Gremium mit dem Finanzministerium kann doch nicht diese große Koordinationskompetenz haben. Kohäsion und Kohärenz der verschiedenen Außenbeziehungen, das ist es, was jedes Land in der EU und die EU insgesamt brauchen, damit Konfliktprävention tatsächlich greifen kann, denn ansonsten macht die eine Hand etwas, von dem die andere Hand nichts weiß. Das ist zu wenig, hier fehlen noch ganz klare Initiativen.

Ich möchte jetzt noch einen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage 622 der Beilagen betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes einbringen. Darüber wurde schon im Ausschuss verhandelt, es wurde auch schon gesagt, dass es dazu leider keine Mehrheit gab.

Wir bringen dennoch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Lichtenberger, Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Nach der Ziffer 7 des Gesetzestextes soll folgende Ziffer 7a eingefügt werden:

Im Artikel 23f Abs. 1 B-VG wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt:

"An Kampfeinsätzen zur Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen gemäß Artikel 17 des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Nizza wirkt Österreich jedoch nur dann mit, soweit ein entsprechendes Mandat der UNO vorliegt."

*****

Gerade Ihnen, Frau Außenministerin, müsste das doch ein Anliegen sein. Sie kommen aus der UNO und wissen, wie notwendig es ist, die Vereinten Nationen zu stärken. Für eine Neubestimmung der politischen Rolle dieses neutralen Österreich im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union wäre das ein wichtiger Ansatz, hier wirklich eine weltoffene, global orientierte und solidarische Friedens- und Sicherheitspolitik einzubringen.

Mit diesem Zusatz zum Artikel 23f B-VG, der ja heute abgeändert wird, gäbe es wirklich eine Neuorientierung und würde ganz klar festgehalten, dass es eine Beteiligung an Kampfeinsätzen nur mit einem entsprechenden Mandat der Vereinten Nationen gibt, und dass wir für diese Mandatierung für die österreichische und auch für die europäische Sicherheits- und Außenpolitik plädieren. Ich hoffe, dass es hier doch noch Zustimmung geben wird.

Ein weiterer Punkt, der heute auf der Tagesordnung steht, ist der Nationale Sicherheitsrat. Ich war ja am Anfang sehr pessimistisch, zum Schluss doch erstaunt und erfreut, dass es möglich war, den Vorschlag der Grünen anzunehmen, nicht die gesamte Außenpolitik der Sicherheitspolitik unterzuordnen und quasi die Außenpolitik in Richtung Militarisierung zu drängen, indem man alle drei Räte, die es gibt, unter dem Titel des Nationalen Sicherheitsrates zusammenfasst. (Zwischenruf des Abg. Jung. )

Sie wissen ganz genau, Herr Kollege Jung, dass es nicht nur Themen gibt – oder vielleicht wissen Sie es nicht so genau, das kann ja auch sein –, die im Bereich des Verteidigungs- oder Innenministeriums angesiedelt sind – diese Minister sind ja jetzt in diesem Sicherheitsrat vertreten –, sondern dass es auch Themen gibt wie zum Beispiel Auslandskulturpolitik, aber auch Entwicklungspolitik, Außenhandels- und Außenwirtschaftsfragen. (Abg. Jung: Hat keiner be


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