Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 41

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters gebe ich bekannt, dass der Siebente Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an alle Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Dr. Cap und Genossen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, die eingebrachte schriftliche Anfrage 3089/J der Abgeordneten Dr. Cap und Genossen an den Herrn Bundeskanzler betreffend das Kraftwerk Temelín und die Vetodrohung der FPÖ gegen den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung, die Sie alle kennen, wird diese Dringliche Anfrage um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, im Zusammenhang mit der heutigen Tagesordnung die Punkte 1 bis 3, 4 und 5, 6 bis 8, 11 bis 14, 16 und 17 sowie 20 und 21 jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Da das nicht der Fall ist, werden wir so vorgehen.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

...Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Folgendes einvernehmlich in Aussicht genommen: Es wurde eine Tagesblockzeit von 10 "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 195 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 145 Minuten sowie Grüne 115 Minuten.

Darüber hinaus wurde im Hinblick auf die ebenfalls im Konsens zur Kenntnis genommene Fernsehdirektübertragung folgendes Einvernehmen über die Redezeiten bis 13 Uhr erzielt:

Es gibt zunächst je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 15 Minuten, dann – wenn gewünscht – eine Wortmeldung von der Regierungsbank mit 20 Minuten, in weiterer Folge eine Rednerrunde aller vier Fraktionen mit je 10 Minuten, dann – wenn gewünscht – eine Wortmeldung von der Regierungsbank mit bis zu 15 Minuten und schließlich eine Wortmeldung pro Fraktion mit voraussichtlich je 10 Minuten. Für den Fall, dass vor der letzten Rednerrunde mehr als 4 mal 6 Minuten, also 24 Minuten zur Verfügung stehen, wird der den Vorsitz führende Präsident die dann noch zur Verfügung stehende Redezeit anteilsmäßig verteilen und das auch ankündigen, sodass das Hohe Haus darüber informiert ist.

Über diesen Vorschlag hat nach der Geschäftsordnung das Hohe Haus zu befinden.

Ich frage daher: Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Daher ist das einstimmig so beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (772 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Forstgesetz 1975, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Abfallwirtschaftsgesetz, das Immissionsschutzgesetz – Luft, das Strahlenschutzgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Dentistengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das


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