Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 42

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Hebammengesetz, das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Krankenanstaltengesetz, das Tierseuchengesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Schiffahrtsgesetz, das Luftfahrtgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Fremdengesetz 1997 geändert, ein Bundes-Berichtspflichtengesetz erlassen sowie das Rattengesetz, das Bazillenausscheidergesetz, die Durchführungsverordnung zum Bazillenausscheidergesetz und das Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz 2001) (885 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über einen Deregulierungsauftrag erlassen sowie das Eisenbahngesetz 1957, das Rohrleitungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (Deregulierungsgesetz 2001) (886 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (842 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956 und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2001) (887 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir gehen daher unmittelbar in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. Die Redezeit beträgt gemäß den vorhin festgelegten Vereinbarungen 15 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.17

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es heute mit der groß angekündigten Verwaltungsreform zu tun. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Sie werden sich noch daran erinnern, dass die Bundesregierung angekündigt hat, das Nulldefizit in erster Linie durch Einsparungen zu erreichen. Daher haben wir es heute mit dem so genannten angekündigten Kernstück zu tun, der so genannten Nulldefizit-Politik. Man muss das in Erinnerung rufen, um sich die Zahlen zu verdeutlichen.

Allein im heurigen Jahr gibt es zusätzliche Belastungen für die österreichischen Haushalte im Ausmaß von 45 Milliarden Schilling. Das heißt, jeder österreichische Haushalt wird durch die Bundesregierung im Durchschnitt um 15 000 S mehr belastet. Dem steht die vermeintliche Einsparung infolge jener Gesetzesinitiativen, die uns heute vorliegen, gegenüber, und zwar in der Höhe von 350 Millionen Schilling.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die so genannte Verwaltungsreform als Kernstück der Nulldefizit-Politik hat sich bestenfalls als eine Budgetmaus entpuppt. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Dramaturgie ist dabei immer die gleiche: Die Bundesregierung kündigt vollmundig einen großen Reformschritt an, die Verwaltung werde umgestellt, alles werde neu, alles effizienter, alles sparsamer. Als nächster Schritt werden dann hochkarätige Beratergruppen eingesetzt, die hunderte Millionen Schilling kosten. Nach diesen vielen Experten-Arbeitskreisen und internationalen Consulting-Firmen treten schließlich die ersten seriösen Verhandler auf den Plan, und die


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