Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 52

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Aber: Für die Umwelt und die Sicherheit ist das nicht interessant. Da kann nämlich dann jemand jahrelang mit einem schlecht eingestellten Motor spazieren fahren, und da kann eben jemand auch ohne Service, ohne dass die Sicherheitseinrichtungen des Autos überprüft werden, gefährlicher im Straßenverkehr unterwegs sein. (Abg. Großruck: Ein drei Jahre altes Auto? Für Neuwagen gilt das!)

Wir lehnen das genauso ab, wie ÖAMTC, ARBÖ und das Kuratorium für Verkehrssicherheit diese Regelung abgelehnt haben. (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt noch einige weitere Punkte, zum Beispiel im Eisenbahngesetz, die ich für besonders herb halte.

Sie haben im Eisenbahngesetz ursprünglich eine Passage drinnen gehabt, die eher an das Verwaltungshandeln des Mittelalters erinnert hat, nämlich, jeder kann graben – auch in Nachbars Garten, wenn er dort etwas vermutet oder etwas machen will –, indem Sie die Verständigungspflicht und das behördliche Verfahren für Vorarbeiten zu Arbeiten im Sinne des Eisenbahngesetzes oder des Rohrleitungsgesetzes gestrichen haben. Diesbezüglich haben Sie eine Abänderung vorgeschlagen, wonach das wieder zurückgenommen wird. Dieser Abänderung werde ich auch meine Zustimmung geben, weil damit zumindest eines der gröbsten Probleme im Eisenbahngesetz verhindert wird.

Sie haben aber weiters das Heimfallsrecht aus dem Eisenbahngesetz gestrichen, und das heißt in kurzen Worten, Sie haben eine Erleichterung des Einstellens von Nebenbahnen wieder einmal gesetzlich festgesetzt.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eva Lichtenberger, Freundinnen und Freunde betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über einen Deregulierungauftrag erlassen sowie das Eisenbahngesetz 1957, das Rohrleitungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (Deregulierungsgesetz 2001) in der Fassung des Ausschussberichtes und -antrages, 886 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes (886 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Artikel 2, Z 10 wird gestrichen.

*****

Das Heimfallsrecht brauchen wir auch als Druckmittel, damit die Einstellung der Nebenbahnen nicht noch belohnt wird. Wir brauchen die Nebenbahnen verkehrspolitisch. – Das sagen Sie auch immer wieder, wenn Sie am Sonntag irgendwo reden, aber wir können nicht dulden, dass das im Gesetz erleichtert wird und die Situation für die Nebenbahnen und diejenigen, die von den Nebenbahnen abhängig sind, verschlechtert wird. (Beifall bei den Grünen.)

Ich komme damit zu den versäumten Chancen – und diese liegen wiederum im Eisenbahnbereich. Auch die Behindertenverbände haben das gefordert: Man hätte doch endlich die Entscheidung treffen können, dass Bauten im Sinne der Behinderten errichtet beziehungsweise umgestaltet werden, also Barrierefreiheit im gesamten Bereich hergestellt werden kann. Das wäre schon längst durch Artikel 7 erzwungen, wäre Artikel-7-konform. Ich bringe deshalb einen zweiten Abänderungsantrag ein, auch im Namen meiner Kollegin, Frau Haidlmayr, die sich gerade in diesem Bereich besonders engagiert, um die Situation für Behinderte zu verbessern. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)


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