Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 112

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welche Leistungen man bekommt. Und das, meine Damen und Herren von der SPÖ, ist in Ihrer Regierungszeit passiert – und nicht in unserer! Uns diese Unterschiede vorzuwerfen, finde ich wirklich nicht korrekt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren, eine Aussage von Frau Kollegin Csörgits: Kosten für Patienten, die in Privatkrankenanstalten behandelt werden, sollen nicht auch von der Sozialversicherung getragen werden. – Zitatende.

Das heißt, Frau Kollegin, Sie wollen, dass erstens der Patient kein Recht hat, zu wählen, wo er behandelt wird – und zweitens wollen Sie sogar, dass Patienten dafür bestraft werden, wenn sie sich in nicht-öffentlichen Krankenanstalten behandeln lassen.

Das heißt weiters, Frau Kollegin Csörgits, Sie von der SPÖ wollen keine Wahlfreiheit für die Patienten, und zwar weder im Krankenhaus noch bei den Ärzten. Dazu kann ich nur sagen: Diese Zwangsverordnung, dieser Zentralismus entspricht Ihrer Ideologie.

Wir Freiheitlichen wollen diese Wahlfreiheit der Patienten für den Arzt ihres Vertrauens und für die Krankenanstalt ihres Vertrauens. Jeder Österreicher zahlt Sozialversicherung und hat damit auch das Recht, zu entscheiden, wo er sich behandeln lassen möchte. Für den Gesundungsprozess ist Vertrauen ein wesentlicher Faktor – und deshalb ist mir Ihre Äußerung völlig unverständlich. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Achatz: Die Csörgits weiß ja nicht einmal, wie viel sie verdient!)

Das vorliegende Gesetz für Privatkrankenanstalten stellt endlich eine Gleichstellung in der Abrechnung und Transparenz zu den öffentlichen Krankenanstalten dar. Und diese Transparenz bezieht sich nicht nur auf die Kosten, sondern vor allem auch auf die Leistungen und deren Qualität.

Dieses Gesetz schützt nämlich den Patienten auch dahin gehend, dass Sonderklasse-Patienten nicht mehr länger im Krankenhaus liegen müssen als Allgemeinklasse-Patienten. Sie wissen, dass vorher die Abrechnung nach Pflegetagen durchgeführt wurde und es daher im Interesse der Träger war, den Patienten länger im Krankenhaus zu haben und/oder mehr Leistungen durchzuführen. Die Sectiorate ist in den privaten Krankenanstalten höher, die Operationsraten sind meist höher als in den öffentlichen Krankenanstalten. – Transparenz wird, wie gesagt, durch diese Abrechnungsmethode nunmehr ermöglicht.

Auf Grund dieses Gesetzes ist es auch möglich, Benchmarking zwischen öffentlichen und privaten Krankenanstalten zu machen und das Leistungs- und Qualitätsspektrum zu kontrollieren und auch bessere Analysen über den Finanzierungsbedarf zu erstellen, damit das – zum Teil – Jammern einzelner Träger aufhört und nach objektiven Daten vorgegangen werden kann.

Meine Damen und Herren! Ich bekenne mich zu einer Vielfalt im Krankenanstaltenwesen, aber nur unter der Bedingung, dass die Patienten eine Behandlung bekommen, die für den Einzelnen notwendig und qualitativ hochwertig ist. Durch diese Transparenz ist auch die bestmögliche Entscheidung möglich, welche Krankenanstalten neben den bereits bestehenden 48 Krankenanstalten sozusagen in diesen Topf kommen. – Deshalb kann ich auch in Bezug darauf die Skepsis der Opposition nicht teilen.

Dieses Gesetz trägt zu einer weiteren und besseren qualitativen Versorgung der Patienten in Österreich bei, und dafür danke ich sowohl Herrn Minister Haupt als auch Herrn Staatssekretär Waneck. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Tagesordnungspunkt 4 darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Kollegen zu 980 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:


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