Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 113

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Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. § 12 lautet:

"Die näheren Vorschriften über die Organe des Fonds, insbesondere hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und ihrer Aufgaben sowie über geeignete Sanktionen und die Aufsicht über den Fonds sind durch die Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen zu regeln. Jedenfalls vorzusehen sind ein geschäftsführender operativer Bereich und eine Fondskommission, der insbesondere Vertreter des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, des Bundesministers für Finanzen, des Fachverbandes der privaten Kranken- und Kuranstalten der Wirtschaftskammer Österreich und des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger angehören."

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Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.39

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch mit zur Debatte beziehungsweise zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

14.39

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Geschätzte Frau Hartinger, wir hören Ihnen gerne zu, aber deswegen gleich volle Präsenz zu verlangen, ist doch ein bisschen übertrieben!

Ich darf mich in gebotener Kürze mit der unendlichen Geschichte der Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern beschäftigen und dazu sagen, Frau Kollegin Hartinger, dass es Frau Ministerin Hostasch, also eine sozialdemokratische Ministerin war, die zumindest für die Blutspender rasche Hilfe über die AUVA gewährt hat. Freiheitliche und Sie von der Volkspartei hingegen haben bisher in dieser Frage lediglich Ankündigungen gemacht.

Ich sehe es als Erfolg sozialdemokratischer Initiativen, dass dazu kürzlich ein Fonds eingerichtet wurde, aus dem zumindest teilweise bereits Zahlungen erfolgt sind. Allerdings ist dieser Fonds so gestaltet, dass die große Mehrheit, also die unteren Stufen, sozusagen billig abgespeist wird. Und Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ist es auch gelungen, zu verhindern, dass auch die Blutempfänger in die Entschädigungsliste aufgenommen werden.

Selbst das Ministerium weiß heute nicht, ob dieser Fonds bis zum Jahre 2003 bestehen kann, denn bis jetzt ist ausschließlich gesichert, dass es rückwirkend für das Jahr 2001 15 Millionen Schilling dafür geben wird, auch im Jahre 2002 noch einmal 15 Millionen Schilling – jedenfalls zu wenig, um den betroffenen Blutspendern zu helfen. Und das ist erst recht zu wenig, allen Geschädigten eine Entschädigung zukommen zu lassen. Das heißt, dass diese Regierung mehr als 50 000 geschädigte Empfänger auch weiterhin im Regen stehen lässt – und das alles, obwohl diese Regierung durchaus bereit ist, Hunderte Millionen Schilling auszugeben, um "rote" Manager durch "blaue" beziehungsweise "schwarze" zu ersetzen, und das, obwohl diese Regierung durchaus bereit ist, viele Millionen auszugeben, um ihre unmenschliche Politik zu verkaufen zu versuchen und in den Ministerbüros Gagen für Nicht-Ausgebildete zu zahlen, die höher sind als jene des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, und das, obwohl diese Regierung bereit ist, und zwar im Bereich der Ministerin Forstinger, 500 000 S für eine einzige Rede auszugeben!

Meine Damen und Herren! Eine solche Politik ist eine Verhöhnung unschuldiger Opfer! (Beifall bei der SPÖ.) Nicht nur eine Verhöhnung unschuldiger Opfer, sondern auch eine Verhöhnung der Steuerzahler, die einmal mehr für die Schlamperei von Pharmafirmen zahlen sollen.


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