Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 96

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, damit vom Arbeitsmarktservice, der Sozialversicherung bezie­hungsweise dem Bund für die Monate Oktober 2005 bis April 2006 so rasch wie mög­lich unbürokratisch ein Heizkostenzuschuss in der Höhe von 40 Euro monatlich an Be­zieherInnen von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenz­geldgesetz, dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, dem Sonderunterstützungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 sowie an alle Pensions- und Ruhegenussbeziehe­rInnen nach bundesrechtlichen Vorschriften, die ein Haushaltseinkommen von unter 875 Euro netto bzw. bei im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten bis zum Fami­lienausgleichszulagenrichtsatz von 1 030 Euro im Monat haben, ausbezahlt werden kann.“

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Ich ersuche die Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien: Beweisen Sie, dass Ihnen die Menschen in Österreich nicht egal sind und stimmen Sie unserem Ent­schließungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)

13.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Silhavy, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


13.22.08

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr verehr­ten Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wir haben heute am Vormittag vor allem Tätigkeitsberichte gehört. Tätigkeit in allen Ehren, aber in der Politik zählen das Ergebnis und, ohne schönzufärben oder schwarz zu reden, nur die nackten Zahlen. Wir haben nun einmal Rekordarbeitslosigkeit, wir erwarten ein Jahr mit Rekordinsol­venzen und wir haben das, was jeder im Gefühl hat, jetzt auch durch eine Studie bestätigt, eine immer größere „Spreizung“, wie sich das so euphemistisch anhört, der Löhne. Der Mittelstand gerät zunehmend an die Wand. Dass das auch in anderen europäischen Ländern so ist, kann nicht wirklich beruhigen, sondern das lässt nur den Schluss zu, dass Fehlentwicklungen, falsche Entwicklungen offenbar länderübergrei­fend stattfinden und ebenso auch korrigiert werden müssen.

Ein Wort zum umstrittenen Kombi-Lohn. Zuerst: Das Modell gilt in Deutschland, wo es durchgeführt worden ist, mittlerweile als gescheitert. Da hat meine Vorrednerin Recht: Der Kombi-Lohn, die Schaffung eines Niedriglohnsektors lässt sich nicht vergleichen mit Initiativen, Menschen, die auf Grund von Behinderungen nicht hundertprozentige Leistung bringen, in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Das eine ist selbstverständlich zu befürworten, und das andere ist mit gutem Grund – und so werde ich es auch halten – abzulehnen.

Sie werden Ihr Ziel individuell verfehlen, nämlich Kernarbeitslosigkeit, die sich ver­festigt hat, damit aufzulösen und Menschen dann wieder einzugliedern und in den regulären Arbeitsmarkt zu bringen. Und Sie werden vor allem aber – und das ist das besonders Bedauerliche – gefährliche Effekte mit in Kauf nehmen und Entwicklungen verstärken, die den Arbeitnehmern abträglich sind.

 


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