Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 302

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Regeln durch ein Gesetz, damit sich eben die Judikatur nach dem zu richten hat?! Ich denke, das wäre doch unsere Aufgabe hier. Es gibt da also genug Gründe, kritische Anmerkungen zu machen. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.)

Die Rückzahlungspflicht habe ich schon erwähnt, doch auch in Bezug auf das fort­gezahlte Entgelt stellen sich schon einige Fragen: Was ist in diesem Fall das Entgelt? Ist das das Brutto-Entgelt? Sind da anteilige Sonderzahlungen auch dabei? Ich habe gehört, ja. Das ist die Auskunft, die man bekommt, wenn man das hinterfragt. Aber: Ist das wirklich so gemeint? Da gibt es jedes Mal einen Punkt mehr.

Was den Punkt Arbeitgeberkündigung anlangt, gibt es jetzt plötzlich einen Abände­rungsantrag. Warum haben Sie das nicht im Ausschuss vorgelegt, wo man darüber hätte reden können. Durch diesen Abänderungsantrag wird eine neue Entlassungsform eingeführt.

Kündigung durch den Arbeitgeber – es sei denn, heißt es hier, der Arbeitnehmer hat durch schuldhaftes Verhalten dazu begründeten Anlass gegeben. – Geht es da um eine „Entlassung light“ oder so etwas Ähnliches? Jedenfalls ein völlig neuer arbeits­rechtlicher Terminus, der da als neuer Auflösungsgrund eines Arbeitsver­hältnisses eingeführt wird – und das legen Sie uns 10 Minuten, bevor das beschlossen werden soll, vor!

Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien! Das ist eine Vorgangsweise, die man eigentlich nur mehr als atemberaubend bezeichnen kann! Das zwingt mich einmal mehr, zu sagen, sehr verehrter Herr Bundesminister: Wirtschaftsfreundlicher geht es nicht mehr! (Abg. Öllinger: Das ist ja nicht einmal wirtschaftsfreundlich!)

Daher: Ich glaube, wir sind in guter Gesellschaft mit jenen, die das ablehnen, denn das kann man nur ablehnen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.04


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Walch, und zwar 5 Minuten. Ist das richtig? (Abg. Walch auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich werde versuchen, es kürzer zu machen!)

 


23.05.00

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Vorrednern von der Oppo­sition zugehört hat, muss man schon sagen: Ich glaube, ihr wisst wirklich nicht, was an der Basis draußen los ist! Wir haben diese Gesetzesvorlagen nicht zum Spaß vor­bereitet beziehungsweise bringen diese heute zur Abstimmung.

Kollege Öllinger, zu mir kommen viele Arbeitnehmer, die sehr wenig verdienen und schon jetzt von gewissen Firmen einen Vertrag, einen so genannten Knebelungs­vertrag bekommen, in dem Konkurrenzklauseln und vieles mehr enthalten sind!

Daher haben wir mit dem Koalitionspartner ausgehandelt, dass es da wenigstens eine Freigrenze in Höhe von 2 058 € gibt. Jetzt möchte ich aber bitte nicht von sozial­demokratischer Seite hören, dass das nicht viel ist, denn ihr handelt doch die Löhne aus – und die sind nicht immer am höchsten.

Folgendes muss ich jetzt schon sagen: Man kann nicht so einfach sagen, die Arbeitnehmer sollen halt nicht jeden Arbeitsvertrag unterschreiben. Kollegen, ihr wisst ganz genau, dass, wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, er diesen vorher liest. Und wenn es einen Betriebsrat im Betrieb gibt, so hat dieser ein Mitwirkungsrecht bei der Aufnahme beziehungsweise bei der Kündigung.

 


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