Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 303

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Ich hoffe ja doch, dass sich in jenen Betrieben, in denen es Betriebsräte gibt, diese das genau anschauen und dann, im Bedarfsfall sozusagen, schon sagen: Lieber Herr Chef, so nicht!, damit eben nicht jeder Betrieb so genannte Knebelungsverträge und vieles andere mehr macht.

Wenn man bei der Ausbildungskostenrückerstattung sagt, bei Kündigung durch den Dienstgeber gibt es keine Kostenrückerstattung, und dann eben auch noch ein Antrag dazukommt, der in diese Richtung geht, dann verstehe ich Ihre Kritik wirklich nicht. Es sind bei gewissen Kündigungsformen viele Freigrenzen vorhanden, damit die Aus­bildungskostenrückerstattung nicht erfolgen muss.

Kollege Öllinger, wer in der Privatwirtschaft tätig ist, weiß ganz genau, was es heißt, wenn der Arbeitgeber an einen Mitarbeiter herantritt und diesen ersucht – Schlagwort: Modernisierung –, einen Kurs, eine Weiterbildungsveranstaltung zu machen. Was heißt das? Wenn das geschehen ist, dann sagt im Regelfall der Arbeitgeber: Okay, das haut hin!, und dann gibt es sogar Lohnerhöhungen. – Ihr von der Opposition dürft nicht immer nur das Negative sehen, denn es gibt ja auch andere Betriebe.

Daher haben wir erstens einmal eine gesetzliche Regelung gemacht, das gilt jetzt nicht nur für die Angestellten, sondern auch für andere Arbeitnehmer, es müssen in Bezug auf die Konkurrenzklausel gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Was die Ausbildungskostenrückerstattung betrifft: genau dasselbe. Mit den Freigren­zen und vielem mehr haben wir wahrlich einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Aber es ist für euch von der Opposition ohnehin egal, was diese Regierung macht, denn selbst bei den positivsten Dingen versucht ihr, das als negativ zu verkaufen. – Ich kann nur sagen, dass sich das jetzt positiv für die Arbeitnehmer auswirken wird. Verbesserungen – das ist klar – kann man selbstverständlich immer wieder machen.

Wir haben jedenfalls lange darüber verhandelt und eine gute Lösung für die Arbeit­nehmer erzielt, und gewisse Unternehmer – aber man darf nicht alle in einen Topf werfen –, die Arbeitnehmer zu knebeln versuchen, können nunmehr in die Schranken gewiesen werden.

Denken Sie über mein Ersuchen nach: Für positive Dinge erwarte ich in Zukunft von Ihnen von der Opposition Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.08


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


23.08.42

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Walch, Sie haben hier großartig erklärt, dass Betriebsräte dazu da wären, zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit so furchtbaren Verträgen geknebelt werden. – Ich meine, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, eine Regelung zu finden, die wirklich fair und korrekt ist.

Mein Kollege Öllinger hat bereits hingewiesen auf die Ausweitung des Rückersatzes von Ausbildungskosten, auf die längeren Zeiträume, um die es jetzt geht, nämlich fünf bis acht Jahre: Das stellt doch eine eindeutige Verschärfung dar, wobei noch dazu die Gefahr besteht, Entgelt, das man während der Ausbildung erhalten hat, zurückzahlen zu müssen. Das ist doch geradezu unglaublich!

 


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