13.33
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr
Präsident! Ich glaube, es ist relativ unerheblich, zu welchen Abgeordneten
hier irgendjemand „Lügner“, „Sauerei“ oder
„Schweinerei“ sagt. Das sind Wörter, die in diesem Haus nicht
verwendet werden dürfen und in jedem Fall zu einem Ordnungsruf zu führen haben, und
zwar unabhängig davon, ob der Adressat die Abgeordnete A oder B ist! (Abg.
Dr. Mitterlehner: Er hat
eh gesagt, er schaut sich das Protokoll an!)
13.33
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter, die Erteilung eines Ordnungsrufes obliegt mir! Ich werde mir das Protokoll anschauen und dann entscheiden.
Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharer. – Bitte.
13.34
Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist grundsätzlich ungeschickt, dass unter anderem die Feinstaubnovelle beschlossen wird, ohne mit den Bundesländern akkordiert worden zu sein. Die berechtigten Einwände – in den Diskussionen wird es immer so dargestellt, als hätten die Bundesländer alle Freiheiten – sind ebenfalls nicht beachtet worden.
Die Länder müssen einerseits alles unternehmen, um die Grenzwerte einzuhalten. Der Handlungsspielraum für die Bundesländer wird aber andererseits durch die Novelle extrem eingeschränkt. Bereits vorhandene erfolgreiche Maßnahmen der Bundesländer wie zum Beispiel die verordnete Partikelfilterpflicht für Bagger und Baumaschinen in Wien, Fahrverbote auf der Autobahn, Dieselpartikelfilterpflicht für Baumaschinen in Tirol, partielle Fahrverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen in innerstädtischen Bereichen oder auch auf Autobahnumfahrungen in Kärnten sowie sinnvolle Projekte in der Steiermark oder auch die erfolgreiche Einführung der Temporeduzierung auf einem Teilstück der Tauern Autobahn in Salzburg werden durch die Verschlechterungen der gesetzlichen Grundlagen nach der Feinstaubnovelle künftig behindert und eingeschränkt.
Meine Damen und
Herren! Bürokratische Hindernisse und Einschränkungen, zum Beispiel
dadurch, dass viele Maßnahmen künftig vom Verkehrsminister
abhängig sein werden, machen ein rasches Reagieren und Agieren in
besonders betroffenen Gebieten erheblich schwieriger –
abgesehen von einem verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in die
Vollzugshoheit der Landeshauptleute.
Um die Feinstaubbelastungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, vor allem zum Schutz unserer Kinder und unserer Umwelt zu verringern, bedarf es auch vorbeugender Aktionspläne. Es dürfen nicht erst dann Maßnahmen gesetzt werden, wenn Grenzwerte bereits überschritten sind.
Herr Bundesminister, es fehlen die mutigen Entscheidungen. Mutige Entscheidungen sind, gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel eine Partikelfilterpflicht sowohl bei Neuanschaffungen als auch bei Nachrüstungen bundesweit zu verankern. Jetzt wäre noch einmal die Chance, in Kooperation mit den Bundesländern ein brauchbares Instrument zu schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)
13.36
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.