Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 216

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20.21.5416. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1269 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (1323 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tages­ordnung.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


20.22.08

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahre 1999 wurde die äußerst erfolgreiche Flexibili­sierungsklausel eingeführt. Ziel dieser Flexi-Klausel war und ist es, den Dienststellen mehr Spielraum und Verantwortung bei der Ressourcenverwaltung einzuräumen und damit einen Beitrag zu einer effizienteren und effektiveren Mittelverwendung zu leisten.

Ich glaube, das ist ein wichtiges Ziel, von allen gefordert, gewünscht und auch notwen­dig. In vielen Bereichen streiten wir oft um eher, so glaube ich, vermeintliche Dinge, die bei weitem budgetär nicht diese Auswirkungen haben. Da sollen und können und müs­sen wir diese Möglichkeit verstärken.

Diese Flexi-Klausel wurde immer zeitlich befristet, letztlich bis zum 31. Dezember die­ses Jahres, um die Vor- und Nachteile zu evaluieren. Auf Grund der bei weitem die Er­wartungen übertreffenden Ergebnisse und im Hinblick auf die Bestrebungen zur Mo­dernisierung und Flexibilisierung des Haushaltsrechtes ist es sinnvoll, die aktuellen Be­stimmungen zur Flexi-Klausel weiterzuführen. Die tatsächlich erfolgten Einsparungen sind ein gutes Argument dafür.

In der Haushaltsrechtsreform 2006 sind die Ziele klar vorgegeben, und zwar Steuer­geld effizient zu nutzen, Staatsausgaben zu reduzieren, ein Globalbudget einzuführen, eine stabilitätsorientierte Finanzpolitik, Gender Budgeting sowie ein Fokus auf die Leis­tung für den Bürger. Und diese ambitionierten Ziele sind nur durch motivierte Mitar­beiter zu erreichen. Hier setzt wiederum diese so genannte Flexi-Klausel ein, weil ein ergebnisorientiertes Arbeiten, mehr Eigenverantwortung, Leistungsprämien, Förderung eigener Ideen im Sinne von mehr Innovation in der öffentlichen Verwaltung gerade auch im Hinblick auf die Verwaltungsreform möglich sind. Sie bilden die Grundlage einer Budgetführung mit Hausverstand.

Es sollte doch nicht so sein, dass man am Ende eines Budgetjahres manchmal krampf­haft nachdenkt, ob die letzten Mittel noch in irgendeiner Weise verwendet werden kön­nen, weil sie ansonsten quasi verloren gehen, sondern es ist wesentlich besser, Bud­getmittel, die sinnvollerweise eingespart werden können, zumindest teilweise für den eigenen Bereich verwenden zu können und zu dürfen, damit Effizienz die Konsequenz ist.

Unter diesem Projekt der Haushaltsrechtsreform, dem Globalbudget oder der wir­kungsvollen Verwaltung wird Folgendes verstanden: Eine Dienststelle bekommt das zugewiesene globale Budget, über welches die Dienststelle frei verfügen kann und innerhalb dessen sie nach ihren Erfordernissen auch Umschichtungen vornehmen kann. Die Grundsätze der Haushaltsführung wie Wirkungseffizienz, Transparenz und möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage – und nicht sozusagen künstlich aufgeblähte Budgets – sind wichtig.

Sie können damit bestmöglich umgesetzt werden und gestatten eine moderne be­triebswirtschaftliche Steuerung, wie sie auch in Privatbetrieben, in erfolgreichen Indust­riebetrieben selbstverständlich ist. Ein so definiertes Globalbudget ist sinnvoll, weil es die Ergebnisse und die Ressourcenverantwortung zielgerecht verknüpft. Es geht dar-


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