nahmen. Auf Grund dieser Bestimmung wird es nach § 14 Postgesetz eben nicht möglich sein, im Bereich der Schutzzone oder auch bei denkmalgeschützten Häusern derartige Schließfachanlagen anzubringen.
Die Aufzählung all dieser Gründe ließe sich noch fortsetzen, insbesondere was die Sicherheit dieser Schließfachanlagen betrifft, wo man hineingreifen kann. Sie können es alle ausprobieren: Sie können einfach mit der Hand hineinfahren und die Post herausholen. Ich frage mich, wo da die Sicherheit bei der Zustellung bleibt!
Ich habe sehr viele Briefe von betroffenen Menschen bekommen. Ich zitiere Ihnen aus einem: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Bitte helfen Sie uns und versuchen Sie, Ihre Kollegen der anderen Fraktionen, von denen es hoffentlich einige Vernünftige gibt, zu überzeugen, dass dieses Gesetz ein Schmarren ist. – Zitatende.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass es in Ihrem Kreis einige Vernünftige gibt, damit wir diesen § 14 gemeinsam ändern können. (Beifall bei der SPÖ.)
21.19
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Haubner. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.20
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Tatsache ist, dass das Europäische Parlament und der Rat eine Liberalisierung des Postmarktes beschlossen haben und die entsprechende Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt wurde. Bürokratismus kann keine Antwort auf die Umsetzung dieser EU-Richtlinie sein! Sie müssen mir bitte schon erklären, warum zum Beispiel neben dem vollen Namen des Besitzers noch zusätzliche Angaben auf Briefkästen gesetzlich geregelt werden sollen! Es wird ja wohl ausreichend sein, wenn der Name des Bewohners auf dem Einwurfschlitz steht! Und die Sicherheit der Briefkästen ist durch die Europäische Norm EN 13724 sehr wohl gewährleistet.
Der von Ihnen vorgelegte Text ändert an der derzeitigen Gesetzeslage nichts Substantielles. Außerdem sind nach dieser Europäischen Norm die Kriterien für Briefkästen weit anspruchsvoller als bisher. Das betrifft unter anderem: Sicherheit gegen unbefugtes Entnehmen, Widerstand gegen Einbruch, Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion, Vertraulichkeit und feuergesetzliche Bestimmungen.
Ihre Kritik betreffend Strafdrohung bei Nichtumrüstung begründen Sie damit, dass die Strafe von 30 000 € zu hoch wäre. – Tatsache ist, dass die Strafdrohung aber um fast 10 000 € weniger beträgt! Der vorgesehene Strafrahmen bezieht sich außerdem nur jeweils auf die gesamte Anlage und nicht auf ein einzelnes Brieffach, sodass die Strafe im Zusammenhang mit einem Brieffach um ein Vielfaches geringer wäre.
Zur Kostentragung, die sich auf Abs. 7 bezieht: Jacky (in Richtung des Abg. Mag. Maier), es kann doch nicht wirklich dein Ernst sein, dass die Post AG, die jahrzehntelang alle Wettbewerbsvorteile dieser Welt genossen hat, von allen Kosten befreit werden soll, wohingegen die Unternehmen, die jahrzehntelang vom Wettbewerb ausgeschlossen waren, für diese Diskriminierung auch noch nachträglich zur Kasse gebeten werden sollen! Das verstehen wir nicht unter Wettbewerb! – Wir sehen uns im Verkehrsausschuss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Neudeck 2 Minuten. – Bitte.