Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 181

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2. zu überprüfen, ob geeignete Maßnahmen gesetzt werden müssen, um einen möglichen Schaden für den Finanzplatz Österreich abzuwenden und diesen langfristig abzusichern und abzubauen.“

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Und nach dieser kläglichen Vorstellung, die Sie heute geboten haben, hoffe ich, dass Sie diesem Antrag zustimmen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP. – Abg. Scheibner: Sehr gut! Sehr gut!)

17.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Dr. Partik-Pablé eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht damit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Werner Amon MBA, Josef Bucher, Karl­heinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Aufklärung des ÖGB-BAWAG Skandals eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage „Sicherung des Wirtschafts- und Finanzplatzes Österreich durch lückenlose Aufklärung des ÖGB-BAWAG-Skandals“

Bereits bei den ersten Karibikgeschäften der BAWAG in der ersten Hälfte der 90-er Jahre waren aufgrund der damit verbundenen negativen internationalen Berichterstat­tung negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit und Liquidität der BAWAG nicht auszuschließen. Zusätzlich bestand auch die Gefahr der Störung der Funktions­fähigkeit des Österreichischen Finanzmarktes.

Eine damals eingesetzte Expertenkommission gab nach eingehender Prüfung der Veranlagungen der BAWAG bei off-shore-Gesellschaften mehrere Empfehlungen zur Vermeidung von Risiken bei der Abwicklung derartiger Sondergeschäfte ab.

Eine Umsetzung dieser Empfehlungen mündete in der Bankwesengesetz-Novelle, BGBl Nr. 445/1996, welche am 12.7.1996 im Nationalrat beschlossen worden ist. Bei dieser Novelle ging es u. a. um die verbesserte Erfassung von Risikokonzentration bei neuartigen Geschäften oder um eine verbesserte Konzentration der Sorgfaltspflicht.

In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass die SPÖ/ÖGB-Abgeordneten zum Nationalrat zwar für die Verschärfung des BWG im Nationalrat gestimmt haben, jedoch haben sie nicht darauf gedrängt, dass es zu einer entsprechenden Umsetzung dieser Bestimmungen bei der BAWAG kommt und somit in Kauf genommen haben dürften, dass im Aufsichtsrat der BAWAG Beschlüsse gefasst wurden, die diesen Bestrebungen zuwiderliefen.

Weiters erließ das BMF eine „Empfehlung an das Bankwesen betreffend Risiko­management“. Die BAWAG musste entsprechende betriebsorganisatorische Verbes­serungen durchführen.

Trotz aller dieser „Vorsichtsmaßnahmen“ war es möglich, dass die BAWAG nach der Wideraufnahme der hochspekulativen „Karibikgeschäfte“ einen Verlust von über 1 Mrd. € und in Zusammenhang mit dem Refco-Kreditmanagement insgesamt ca. 1,4 Mrd. € hinnehmen musste.

 


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