Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 61

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Jugendliche ab 16 ihr Wahlrecht in gleicher Weise ernst wie Erwachsene. Gleichzeitig sichert dieses Wahlrecht, dass Anliegen und Ansichten junger Menschen von den Par­teien ernst genommen werden, weil sie mit ihrer Stimme diese Anliegen in demokra­tischer Weise auch beeinflussen können. Die Senkung des Wahlalters auf 16 bedeutet daher insgesamt mehr Demokratie und Akzeptanz der Jugend in unserer Gesellschaft.

Die unterzeichneten Abgeordneten beantragen daher, der Nationalrat wolle beschlie­ßen:

Entschließung:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, wonach das aktive Wahlalter bei Nationalratswahlen auf 16 Jahre gesenkt wird.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend bundeseinheitlicher Jugendschutz, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1

Derzeit gibt es in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten. Das führt zu einer undurchsichtigen Vielzahl von Jugendschutzbestimmun­gen, die nicht nachvollziehbar sind. Ein einheitliches Jugendgesetz muss Bestimmun­gen zu den Rechten und Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen beinhalten, sowie – als Kernaufgabe – die Förderung der Arbeit mit Kindern und Ju­gendlichen beinhalten. Über eine Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen wurde schon oft diskutiert, passiert ist jedoch nichts.

Aus diesen Gründen fordert die Bundesjugendvertretung ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz. Auch die ständige Konferenz der Kinder- und JugendanwältInnen tritt für eine Harmonisierung ein.

Im Österreich-Konvent wurde im Rahmen der neuen Kompetenzverteilung auch eine Kompetenz des Bundes zur Regelung des Jugendschutzes diskutiert. Im Rahmen des zweiten Jugendkonvents am 25. November 2004 haben sich die Jugendsprecher aller vier im Nationalrat vertretenen Parteien dezidiert für eine solche Kompetenz des Bun­des für ein bundesweites Jugendschutzgesetz ausgesprochen.

Der vorliegende Entschließungsantrag soll daher entsprechend dem von allen vier Par­teien geäußerten Willen eine solche Bundeskompetenz ermöglichen.

Die unterzeichneten Abgeordneten beantragen daher, der Nationalrat wolle beschlie­ßen:

Entschließung:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, wonach eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Jugendschutz ge­schaffen wird.

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