Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 141

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schon gar nicht ohne Verfassungsbestimmung. Und diese Verfassungsmehrheit gibt es in diesem Hause nicht, aber wahrscheinlich geht es auch nicht mit einer Verfassungs­bestimmung, Herr Kollege Öllinger!

Ich bedauere das, denn ich bin meilenweit davon entfernt, all diese Pensionshöhen und all die „Nebengeräusche“ für die jetzt im Ruhestand befindlichen Altpolitiker zu verteidigen und für gut zu befinden. Aber der Rechtsstaat, meine Damen und Herren, gilt in Österreich für alle. Das kann man jetzt bedauern oder nicht, aber es ist so, er gilt auch für Politiker in diesem Land. Deshalb können wir das bedauern und kritisieren, aber wir haben keine Möglichkeit, in diese erworbenen Pensionen einzugreifen.

Die Harmonisierung des Pensionssystems für die Politiker, meine Damen und Herren, die Sie verlangt haben, ist bereits gegeben. Wir brauchen es nicht abzuschaffen, Herr Kollege Öllinger, dass in Zukunft ein Minister nicht mehr nach vier Jahren einen Pensi­onsanspruch erwirbt, weil er ihn in Zukunft nicht erwerben kann. All jene, die ihn ha­ben, haben ihn schon erworben, und es wäre wieder mit verfassungsrechtlichen Prob­lemen verbunden, wenn wir in diesen Bereich eingreifen würden. (Beifall bei den Frei­heitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich finde das schade und bedauerlich, aber das ist der Rechtsstaat, der auch in diesem Fall Gültigkeit hat. Deshalb, meine Damen und Herren, glaube ich, dass unser Antrag ein tauglicher Kompromiss ist.

Ich sage auch, bezüglich der Entgeltfortzahlung wäre ich persönlich und auch viele meiner Fraktion radikaler gewesen, als wir es in diesem Antrag formuliert haben. Ich weiß aber, dass Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, da Ihre Interessen haben, die nicht den Grundsätzen entsprechen, alle Sonderregelungen für Politiker abzuschaffen. Sie sind durchaus der Meinung, dass diese Fortzahlungen, die aber auch nicht mit dem ASVG vergleichbar sind, sachlich gerechtfertigt sind. Wahrschein­lich haben Sie auch deshalb in der Debatte über die Entgeltfortzahlungsregelungen nichts gesagt.

Ich glaube, es ist unfair, dass man dort, wo man selbst nicht betroffen ist, weil die Al­tersstruktur der Abgeordneten anders ist, hineinfährt und parteitaktisch agiert, und dort, wo man selbst Interesse daran hat, diese Sonderregelungen in Anspruch zu nehmen, still ist, weil man froh ist, dass sie erhalten bleiben.

Ich sage Ihnen, ich wäre durchaus für die Abschaffung der Fortzahlung. Es gab den Kompromiss, diese um mehr als die Hälfte, um fast zwei Drittel, zu reduzieren.

Ich glaube, dieser Antrag kann sich sehen lassen! Ich hoffe, dass Sie bis zur zweiten Lesung noch Einsicht haben und nicht Ihre unterschiedliche Argumentation wie im Jahr 1997 verwenden, als Sie gesagt haben, es gab einige Punkte, die gut waren, dass sie abgeschafft worden sind, deshalb haben wir zugestimmt. Jetzt sind alle Punkte gut, die wir abschaffen und in diesem Antrag regeln. Weitergehendes wäre auch gut gewe­sen, ist aber entweder verfassungsrechtlich oder von den Verhandlungen her nicht möglich gewesen. Aber ich bin froh, dass diese Reform, so wie wir sie ausgearbeitet haben, jetzt auf dem Tisch liegt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.37

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

16.37

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Mi­nister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich setze voraus, ich hätte jede Reform und jedes Ergebnis, das hier erzielt wurde oder wird, akzeptiert.

 


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