Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 199

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starke, sichere und langfristige Immobilien erstmals auf Basis eines österreichischen Gesetzes investieren zu können.

Es war daher auch sehr wichtig, dass gerade die Regelungen für den Anlegerschutz bei diesem Gesetz stark herausgebildet worden sind. Es ist nicht nur so, dass das Gesetz als solches den bewährten Prinzipien der bereits existierenden und sich hoher Attraktivität beim Anleger erfreuenden Investmentfonds folgt, sondern die gesamte Geschäftsgebarung wird von einer verpflichtend zu bestellenden Depotbank kontrolliert und unterliegt somit der Finanzmarktaufsicht. Die Wertermittlung der Fondsanteile ist im Gesetz ganz klar geregelt und erfolgt nach dem Rechenwertprinzip durch die Depot­bank, und die Liegenschaften in den Fonds werden einmal jährlich von zwei – ich be­tone: von zwei – unabhängigen Sachverständigen bewertet, und – und das war eine schwierige Diskussion, die mit den Banken geführt wurde – die Haftung der Depotbank für das Fehlverhalten des Sachverständigen ist sehr, sehr extensiv, tendenziell wohl schon etwas exzessiv, ausgeprägt. Unterm Strich sollte das jedenfalls ausreichendes Vertrauen erzeugen.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Aspekt betonen: Gerade diese gesicherten Rahmenbedingungen, die wir jetzt schaffen, sollten auch zusätzliche wesentliche Impulse zur Investition in den Immobilienmarkt auslösen, denn wir wissen, wenn der Staat sich aus Investitionen und Förderungen zurückzieht, ist es notwendig und richtig, neue Möglichkeiten durch die Sammlung privaten Kapitals zu eröffnen. Wenn man das deutsche Beispiel heranzieht – da gibt es ja bereits reiche Erfahrung –, dann lässt sich in etwa ein Volumen von 5 bis 7 Milliarden € aus dieser Gestaltung des Immobilien-In­vestmentfondsgesetzes für die Zukunft erwarten. Das ist etwas, was dem Marktstand­ort Österreich, den Arbeitsplätzen in Österreich sehr gut tun wird.

Wir werden nach einer Phase der Markterfahrungen sehen, wie weit dieses Produkt vor allem gegenüber den deutschen Produkten tatsächlich voll wettbewerbsfähig ist. Es gibt in der Steuerdimension ein paar Aspekte, die möglicherweise in naher Zukunft zwecks Optimierung des Gesetzes noch einmal in diesem Hohen Haus zu diskutieren sein werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.33

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte.

 


19.33

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zum Inhalt dieses Gesetzes haben meine Vorredner, insbe­sondere Kollege Ikrath, eigentlich schon die Highlights herausgenommen. Ich möchte also auf Grund der fortgeschrittenen Stunde dazu nicht mehr viel sagen.

Es ist so, dass dieser Gesetzentwurf in seinen Grundzügen ja eigentlich schon seit vie­len Jahren in den Schreibtischladen des Finanzministeriums gelegen ist. Kollege Edlin­ger hat das nicht herausgelassen und hat es anscheinend, als er sein Amt übergeben hat, mitgenommen. Es waren vor allem Kollege Firlinger, der nicht mehr im Haus ist, und Kollege Stummvoll, die das sehr betrieben haben. Kollege Stummvoll kann heute den Erfolg hier mit genießen, Kollege Firlinger, der das auch sehr stark lobbyiert hat, ist heute nicht mehr da. Daher möchte ich ihm meinen besonderen Dank für seine Arbeit in dieser Materie auf diesem Wege noch abstatten.

Es ist schon erwähnt worden, dass dieses Gesetz dem rapiden Vordringen ausländi­scher Immobilienfonds auf den österreichischen Markt und auch der Nachfrage der österreichischen Anleger Rechnung trägt. Ich glaube, dass mit diesem Gesetz und mit der schon erwähnten jährlichen Prüfung durch zwei Sachverständige dem Immobilien-


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