Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 198

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weder der parlamentarischen Opposition noch den NGOs, noch der entwicklungs­politisch interessierten Öffentlichkeit möglich, sich entsprechend intensiv in die Debatte einzubringen. Auf sehr viele Kritikpunkte, die vorgebracht worden sind, wurde bei der Gesetzeswerdung nicht eingegangen.

Die Bundesregierung macht mit dieser Novelle dieses ein Jahr alten EZA-Gesetzes quasi die Reform der Reform. Das zeugt einerseits von der Planlosigkeit in diesem Bereich der Außenpolitik, und zum anderen bestätigt das auch durchaus die Kritik der SPÖ, dass es mit dem EZA-Gesetz, das vor einem Jahr beschlossen wurde, nicht ge­lungen ist, eine sinnvolle gesetzliche Konzeption für die ÖEZA zustande zu bringen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Lunacek.)

Es ist zum Beispiel leider auch die viel beschworene Kohärenz nicht gelungen. Ich denke, sie ist nicht einmal so weit gelungen, dass man sichergestellt hätte, dass die ADA – also die Agentur, die da entsteht – wenigstens so etwas wie ein Regenschirm ist, unter dem alle Belange der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit vereint werden können. (Abg. Scheibner: Das geht ja nicht!)

Die SPÖ – es ist mir wichtig, das zu betonen – ist nicht gegen eine Agentur an sich. (Abg. Scheibner: Na eben!) Es gibt sehr viele internationale Beispiele, die zeigen, dass es sehr wohl Sinn macht, die EZA auszulagern, aber es gibt auch sehr viele Bei­spiele, die zeigen, dass es durchaus nicht Sinn macht. (Abg. Amon: Wir wollen uns ja an denen orientieren, wo es Sinn macht! – Abg. Gradwohl – in Richtung des Abg. Amon –: Bist du dir sicher, Werner?) Ich habe ein bisschen die Befürchtung, dass wir mit unserem Vorgehen den Weg gewählt haben, der eher nicht so gut funktionieren wird. Was da passiert, ist einfach ein Herauslösen, ein Herausreißen der Entwicklungs­zusammenarbeit aus der politischen Verantwortung, und ich persönlich befürchte ein Mehr an Bürokratie, ein Mehr an Kosten, ein Mehr an schwarz-blauem Postenschacher (Abg. Scheibner: Also bitte! Ein bisschen mehr Zurückhaltung bei diesem Thema!) und ein Weniger an Transparenz und demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten. (Beifall bei der SPÖ.) – Wer schreit, hat Unrecht.

Es gibt viele Kritikpunkte, von denen ich im Folgenden drei speziell herausheben möchte:

Das ist zum einen die massive Einschränkung der parlamentarischen Mitbestimmung und Kontrolle. Es wird in Zukunft sehr viel Steuergeld hinter verschlossenen Türen ver­schoben, und es gibt keine Kontrolle mehr darüber. (Abg. Scheibner: „Verschoben“?)

Zum Zweiten werden die eigentlichen Experten und Expertinnen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, nämlich die Leute in den NGOs, die wissen, wie es vor Ort zugeht, in keinster Weise inhaltlich in die Konzeption der EZA einbezogen. Und es ist auch so, dass es keinerlei Finanzsicherheit für größere Projekte gibt. Und drittens: Längerfristige Finanzierungspläne liegen nicht vor, und es fehlt auch eine Konzeption.

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Finanzierungsplan für die österreichische Entwicklungszusammenarbeit

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

 


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