Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 204

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nahmen, könnten wir diese Koordinierung, diese Zielorientierung durchaus verwirk­lichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Also: ein Ja zu dieser Ausgliederung, aber auch ein Ja zu einer Kontrolle, zu einer ge­meinsame Strategiefeststellung, und ein Ja zu einer effizienten Entwicklungszusam­menarbeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.18

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.18

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Hohes Haus! Frau Minister! Nichtsdesto­weniger möchte ich damit beginnen, dass wir es ein bisschen befremdlich empfunden haben, dass Sie heute bei der Debatte über den EU-Beitrittsvertrag nicht anwesend waren. Nun weiß ich zwar, dass es Sache des Verfassungsausschusses und des Bun­deskanzlers gewesen ist, trotzdem hat ein derart elementarer Vertrag auch etwas mit Außenpolitik zu tun, sodass man annehmen könnte, dass die Frau Bundesaußenminis­terin bei seiner Behandlung anwesend ist. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie finden immer ein Haar in der Suppe!) – Danke, Frau Abgeordnete.

Bevor ich auf die Agentur zu sprechen komme, möchte ich zur Entwicklungszusam­menarbeit im Allgemeinen etwas sagen. Wir haben im Ausschuss eine Debatte über die österreichischen Ausgaben, die österreichischen Beiträge zur Entwicklungszusam­menarbeit, die in den letzten Jahren immer zwischen 0,26, 0,23 und 0,29 Prozent ge­schwankt sind, geführt. Meiner Überzeugung nach sind wir weit vom ehemaligen UNO-Ziel von 0,7 Prozent entfernt. Trotzdem ist es, glaube ich, zumindest ein bescheidener Beitrag. Das im Ausschuss von Ihnen erwähnte OSZE-Ranking, das widerlegen sollte, dass wir nicht im hinteren Feld liegen, habe ich nicht finden können.

Wir sind also bei den Entwicklungsausgaben weit hinten. Vor allem wäre es auch interessant, zu wissen, was da alles hineingerechnet wird.

Was die ADA selbst anbelangt, kann man, die Kritik zusammenfassend, sagen, abge­sehen vom formalen Procedere: der kurze Begutachtungszeitraum von nur zehn Tagen, eine völlig unzureichende Einbeziehung der NGOs, der parlamentarischen Opposition – das sind Kritikpunkte, und fast alle relevanten Stellungnahmen, die einge­gangen sind, monieren diese mangelnde Begutachtungsmöglichkeit.

Auch die mangelnde Kohärenz, dass kein Koordinationsmechanismus festgelegt wurde, dass es keine Richtlinienkompetenz des Außenamtes gäbe, keine Durchgriffs­möglichkeit des Außenamtes, ist in fast allen relevanten Stellungnahmen zu finden.

Ein weiterer Punkt sind die Finanzen. Um die Einrichtung einer Agentur um insgesamt immerhin 700 000 € zu rechtfertigen, wäre wirklich ein Finanzplan notwendig. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Berechnungsgrundlage für die Finanzierung fehlt. Er sagt dazu, dass aus dem vorliegenden Entwurf allerdings nicht hervorginge, weshalb durch die geplanten Maßnahmen die Aufgaben im Bereich der Entwicklungszusam­menarbeit in deutlich effizienterer Weise als bisher erfüllt werden können.

Das muss man schon auch sagen, abgesehen von den eingeschränkten Möglichkei­ten, die sich bei der künftigen Debatte im Plenum ergeben, bei der Debatte über das Dreijahresprogramm, bei der Debatte darüber, wie die politische Ausrichtung der zukünftigen Entwicklungszusammenarbeit ist.

Was den Konsultationsmechanismus mit den NGOs angeht, ist zu sagen: Viele NGOs befürchten eine destruktive Konkurrenz, befürchten, dass sie in ihrer Rolle einge­schränkt werden. Die Bischofskonferenz sagt zum Beispiel, dass sie ein Versiegen des


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