Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 46

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ständlichen Formulierung der Nettopensionsanpassung verlangt. Mit dem Seniorenbund er­suche ich um eine Neuformulierung, die für jeden Bürger verständlich ist und die Wertsicherung verbürgt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.42


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte.

11.43


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Rein­hart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, es ist das meiste zu dieser Gesetzesvorlage, zur Änderung des Sozialversicherungsge­setzes, bereits gesagt worden. Ich darf im Folgenden daher nur ganz kurz zusammenfassen.

Es ist auch sehr viel über die Pensionen insgesamt ausgeführt worden, und ich darf vielleicht daran erinnern, dass von der Hinaufsetzung des Ausgleichszulagenrichtsatzes nicht nur die der­zeit davon Betroffenen profitieren, sondern insgesamt mehr Personen: Statt bisher 30 000 Men­schen sind es auf Grund der Erhöhung in Hinkunft 37 000.

Weil hier die unterschiedlichen Pensionssysteme angesprochen worden sind, möchte ich dazu doch feststellen, dass das Gesagte in den oberen Bereichen durchaus zutreffen mag, in den unteren Einkommensbereichen hingegen ganz und gar nicht. Wenn man sich nämlich ansieht, wie viele von diesem Richtsatz betroffen sind, stellt man fest, dass von diesen 37 000 Betrof­fenen 25 000 dem ASVG zugehören, 3 000 dem GSVG und 9 000 dem BSVG. Wenn Sie das ins richtige Verhältnis setzen, sehen Sie, dass gerade auch die kleinen Pensionen keineswegs wesentlich über den ASVG-Pensionen liegen und in den unteren Bereichen durch­aus Ausge­wogenheit besteht.

Insgesamt profitieren also jetzt um mehr als 23 Prozent mehr Personen von dieser Veränderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes.

Ich darf hinzufügen – und das auch im Namen meines Ministers, der sich für seine Abwesenheit entschuldigt, weil heute und morgen die Tagung der Sozialminister in Griechenland stattfindet, die damit das „Jahr der Behinderten“ beginnen wollen –: Es ist immer ein Anliegen freiheitlicher Politik gewesen, Ausgleichszulagen überdurchschnittlich zu erhöhen. Wenn Sie zurückdenken – es wurde schon erwähnt –: Die letzte Erhöhung hat im Jahr 1994 stattgefunden. In den Jahren 1994 bis 2000 hat keine einzige Erhöhung stattgefunden! Das heißt, oberstes freiheitliches Anliegen auch in dieser Regierung war es immer, Hilfe für Menschen, die es auf Grund ihrer Lebensumstände schwer haben, anzubieten.

Vielleicht darf ich aber abschließend noch hinzufügen: Sie wissen, dass die Ausgleichszulage tatsächlich nur die Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkommen und dem Richtsatz ausmacht. Hier ist, glaube ich, in nächster Zeit doch auch eine Initiative zu ergreifen, um den Richtsatz zu erhöhen, was zu einer weiteren Verbesserung des Systems führen würde. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.46


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rossmann. – Bitte.

11.46


Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche) (mit Beifall begrüßt): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in dieser Diskussion doch auch daran erinnern – es wird nämlich oft darauf vergessen –, dass es sehr wohl auch eine Gefährdung der Bauern und der Selbständigen durch Armut gibt. Die Armutsge­fährdung der Selbständigen und auch die Armutsgefährdung der Bauern ist aber ein Thema, das einfach weggewischt wird.

Selbständig gewesen zu sein heißt noch lange nicht, dass man dann einem ruhigen Lebens­abend entgegensehen kann, heißt noch lange nicht, dass man sorgenfrei sein kann, und heißt noch lange nicht, dass man nicht armutsgefährdet sein kann. Die Zahlen beweisen es ganz klar:


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