Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 90

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Hauses und die gesamte Öffentlichkeit der Republik werden dann darüber diskutieren können. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Bei keinem Beschaffungsvorgang des Bundesheeres – ich gehe hier noch einmal auf einige Details ein, Herr Kollege Kogler – gab es eine so be­gleitende akribische Kontrolle, wie das bei diesem der Fall war; das aus gutem Grunde. Sie wissen, Herr Kollege Kogler, dass bereits die Ausschreibungsmodalitäten vom Rechnungshof geprüft wurden. Sie wissen auch, dass es im Rahmen des letzten Natio­nalratswahlkampfes zu Anzeigen gegen die betroffenen Verantwortlichen gekommen ist, Anzeigen, die jedoch alle von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt wurden.

Meine Damen und Herren von den Grünen, vor allem Herr Kollege Kogler: Solange von Ihrer Seite hier nur Verdächtigungen gegen Regierungsmitglieder – und das ohne stichhaltige Beweise! – vorgetragen werden, so lange werden wir Freiheitlichen Ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses selbstverständlich nicht zu­stimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.34

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.35

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn die Abgeordneten der Regierungsparteien, insbesondere jene der Freiheitlichen, keinem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zustimmen werden, halte ich trotzdem fest, dass dieser Tag dennoch ein schönes Ergebnis gebracht hat: Es ist zu keinem rot-blauen Schulterschluss gekommen; es hat keine neuerlichen Avancen seitens der Sozialdemokratie an die FPÖ gegeben, und: Wir haben einen spargelfreien Nachmittag in diesem Haus genossen, und ich danke dafür. (Beifall bei den Grünen.)

Zur Causa Eurofighter und den Begründungen betreffend Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses hiezu. Es ist schon richtig, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, dass ein Papier vorliegt, von dem Sie behaupten, es sei die Kurzfassung des Rechnungshof-Rohberichtes. Sie behaupten das, aber: Niemand hier in diesem Hause kann das überprüfen, weil niemand, auch nicht die Redakteure der „Zeit im Bild 1“, die das auf Sendung gebracht haben, jemals Einblick in diesen Bericht erhalten haben. Das ist momentan eine Behauptung – und das ist sozusagen die Gras­ser-Methode, zu sagen: Es gibt ein Dokument, das untrüglich unsere Unschuld be­weist – aber wir zeigen’s nicht her! Und damit ist, so Ihre Ansicht, die Sache bewiesen!

Versuchen Sie das einmal – und das ist ja der Grund dafür, dass Sie nicht zustim­men – vor einem Untersuchungsausschuss! Da wird das nämlich nicht funktionieren, weil dort etwas mehr gilt als die Geschäftsordnung des Nationalrates, nämlich die Strafprozessordnung. Und wenn Sie, Herr Abgeordneter Bösch oder Herr Abgeordne­ter und Ex-Minister Scheibner, dort dann sagen würden: Es steht folgendes Entlasten­des in folgender Unterlage, und zum Beweis dafür, dass das stimmt, lege ich das nicht vor!, so würde das so natürlich nicht funktionieren. (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Scheibner.)

In dieser so genannten – möglicherweise: echten – Kurzfassung steht allerdings ein in­teressanter Satz, der schon einen großen Teil der Einsetzung eines solchen Ausschus­ses begründen könnte, nämlich:

Die für die Ermittlung des Bestbieters herangezogene Zahlungsvariante wurde erst im Zuge der Bewertung und nach Angebotseröffnung festgelegt und war letztlich aus­schlaggebend für die Typenentscheidung. – Zitatende.

 


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