Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 175

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Reihe von Gebieten sogar ein tausendjähriges Hochwasser. Dass diese Abwicklung ohne eine einzige berechtigte Beschwerde erfolgt ist, stellt sowohl den ersten Instan­zen, die das abgewickelt haben, als auch den Beschwerdekommissionen wirklich ein ganz tolles Zeugnis aus. Ich meine, das Hohe Haus sollte sich geschlossen für diese tolle Abwicklung herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Einer der wesentlichsten Punkte der Tätigkeit der Volksanwaltschaft für mich ist es, legistische Anregungen zu geben, und wir können uns freuen, dass ganz wichtige Punkte bereits umgesetzt wurden oder gerade eben in Umsetzung begriffen sind.

Frau Volksanwältin Bauer hat uns im Ausschuss erzählt, wie viele Menschen zu ihr ge­kommen sind und sie in der Frage der Nachbarrechte um Hilfe gebeten haben. Jeder Gemeindepolitiker, in Wien jeder Bezirkspolitiker weiß, wie oft jemand kommt und sagt: Der Nachbar macht das und das, seine Bäume nehmen mir das Licht weg. – In diesem Zusammenhang ist ein ganz großer Schritt gemacht worden. Mit dem Zivilrechts-Änderungsgesetz werden nunmehr für Nachbarschaftsstreitigkeiten Mediatoren oder Schlichtungsstellen vorgesehen, damit hier wirklich Abhilfe geschaffen werden kann. Ich warte schon gespannt darauf, wie sich das bewährt. Ich glaube, es ist besser, man geht zur Mediation, als es kommt – wie das leider auch manchmal geschieht – zu tät­lichen Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Nachbarn.

Zweiter Punkt in der legistischen Umsetzung, den ich unbedingt erwähnen möchte: Die Volksanwaltschaft hat ein Bundes-Heimvertragsgesetz urgiert, und ich freue mich ganz besonders, dass es bereits eine Regierungsvorlage dazu gibt. Die Volksanwaltschaft hat darauf hingewiesen, dass ältere Menschen, behinderte Menschen beziehungs­weise pflegebedürftige Menschen auch eine Selbstbestimmung haben, die garantiert sein muss. Wenn ich daran denke, dass es in einer Reihe von Fällen in Wien zu großen Schwierigkeiten gekommen ist, so muss ich sagen, es ist ganz wichtig, dass dieses Gesetz bald beschlossen wird.

Der dritte Punkt in den legistischen Anregungen, den Frau Abgeordnete Haidlmayr aufgegriffen hat, betrifft den Pflegegeldanspruch. Ich muss dazu Folgendes sagen, und zwar namens der beiden Regierungsparteien: Diese Anregung ist bereits in legistischer Umsetzung begriffen. Wir haben ganz große Sympathie dafür, dass auch für das Sterbemonat der Anspruch auf den aliquoten Teil des Pflegegeldes gegeben ist, es ist uns nur heute, da diese Anregung gerade in Umsetzung begriffen ist, nicht möglich, dem Antrag der Grünen zuzustimmen. Ich hätte daher auch die Bitte an Frau Abge­ordnete Haidlmayr, in solchen Fällen Anträge etwas früher einzubringen und einen Konsens mit den anderen Fraktionen zu suchen, damit sie dann doch positiv abge­stimmt werden können.

Wir sind, gerade was diesen Punkt betrifft, auf einem guten Weg. Daher ist die Tat­sache, dass wir diesem Antrag heute nicht zustimmen können, keine Ablehnung im Inhalt, sondern ich hoffe, dass wir sehr bald hier im Hohen Haus den entsprechenden Beschluss fassen können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.50

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar stimmen wir ab über den Antrag des Verfassungsausschusses, den Fünfundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2001 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme dieses Berichtes eintre­ten, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, der Bericht für das Jahr 2001 ist vom Nationalrat einstimmig zur Kenntnis genommen.

 


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