Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 176

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Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, den Sechsundzwanzigsten Bericht, der das Jahr 2002 betrifft, ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.

Auch hier darf ich um ein Zeichen der Zustimmung bitten, falls dies so beschlossen werden soll. – Ich stelle fest, der Nationalrat nimmt auch den Bericht für das Jahr 2002 einstimmig zur Kenntnis.

Wir gelangen zur Abstimmung über den von Frau Abgeordneter Haidlmayr eingebrach­ten Entschließungsantrag betreffend aliquoten Pflegegeldanspruch.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag betreffend Pflege­geld zustimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag findet nicht die erforderliche Mehrheit und ist daher abgelehnt.

Damit haben wir diese Tagesordnungspunkte erledigt.

Ich darf den drei Mitgliedern der Volksanwaltschaft für die Teilnahme an der Debatte herzlich danken.

 8. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (93 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechts-Überleitungsge­setz und das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 geändert, ein Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 2004 erlassen, das Verlautbarungsgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsge­setze, Bundesgesetze und in Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestim­mungen aufgehoben werden (Kundmachungsreformgesetz 2004) (243 d.B.)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.52

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! KollegInnen! Hohes Haus! Was uns jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, ist das Kundmachungsreformgesetz. Dieses Kund­machungsreformgesetz regelt die Kundmachung von Rechtsvorschriften des Bundes im Internet. Ich meine, man kann ohne Übertreibung sagen, dass es sich dabei um einen Meilenstein im Kundmachungswesen handelt, und zwar deswegen, weil es sich um einen Wechsel von papiergebundener Kundmachung hin zu einem elektronischen System handelt. In Kraft treten soll das Ganze mit 1. Jänner 2004. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich habe es schon im Ausschuss gesagt – was Frau Kollegin Stoisits zwar zu Wider­spruch gereizt hat, aber ich sage es auch jetzt und nehme den Widerspruch in Kauf, weil ich davon überzeugt bin –: Ich denke, es ist eine Freude, diesem Gesetz zustim­men zu können, und ich glaube auch zu wissen, dass alle vier Fraktionen zustimmen werden. Es ist nämlich, das kann man durchaus sagen, ein Vereinfachungs- und auch ein Einsparungsgesetz, und es gibt eigentlich grundsätzlich Anlass zur Freude, wenn man hier über so etwas diskutieren beziehungsweise auch abstimmen kann.

Es vereinfacht auf der einen Seite den Zugang zu den Rechtsvorschriften für die Behörden, aber sicherlich auch für die Bürger, weil jeder, der einen Internetanschluss besitzt, in Zukunft sehr einfach zu den Rechtsvorschriften kommen kann. Ob er es


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