Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 177

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dann tun wird oder nicht, wird man sehen, aber er kann sich auf jeden Fall einen guten Überblick über die Rechtsvorschriften verschaffen.

Zum zweiten Aspekt – der auch erfreulich ist –, dem Einsparungsgesetz: Es wird für den Bund allein zu Einsparungen im Jahr von 400 000 € kommen, und das halte ich eigentlich für eine sehr bemerkenswerte Summe. Ich war im Ausschuss relativ über­rascht, als Frau Kollegin Stoisits meinte, das sei doch eigentlich eher bedeutungslos.

Im Übrigen sehr positiv hervorheben möchte ich aber die Initiative meines Kollegen Dr. Wittmann, der uns im Vorfeld zu den Beratungen im Ausschuss einige Vorschläge zur Verbesserung gemacht hat. Am wichtigsten ist natürlich eine Vorkehrung für den Fall des Ausfalls des Systems. Was passiert, wenn das elektronische System zusam­menbricht? – Dafür ist im Gesetzentwurf eine entsprechende Vorkehrung getroffen: dass es beglaubigte Abschriften gibt, die aufgehoben und auch beurkundet und bei den verschiedenen Stellen gesammelt werden, wo dann auch Einsicht genommen wer­den kann. Das heißt, es ist vorgesehen, dass im Falle des Ausfalls des Systems nichts passieren kann.

Ich möchte im Zusammenhang mit diesem Gesetz, das im Prinzip – ich habe es gesagt – in erster Linie Anlass zur Freude gibt, aber noch das RIS, das Rechtsinforma­tionssystem des Bundes hervorheben. Ich möchte an dieser Stelle auch den Kollegin­nen und Kollegen, die damit arbeiten, sehr herzlich danken. Es ist ein sehr gutes System, man kann gut damit arbeiten, man hat einen guten Überblick. Sie haben es auch weiterentwickelt, sie haben in Bezug auf dieses Rechtsinformationssystem sehr viel Arbeit geleistet und es, so denke ich, auch sehr anwenderfreundlich gestaltet. Dafür herzlichen Dank.

Ich hoffe und würde mich freuen, dass alle Fraktionen diesem Meilenstein im Kund­machungssystem zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.55

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

 


19.56

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Das geplante Kundmachungsreformgesetz, das hat auch meine Vorrednerin schon gesagt, soll vor allem die Umstellung der Kundmachung von Gesetzen und Verordnungen in Papier­form zu einer Kundmachung im Internet bewirken. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Die authentische Fassung soll in Zukunft also nicht mehr die gedruckte Version sein, sondern die im Internet abrufbare. Wir unterstützen dieses Vorhaben, weil das eine moderne Kundmachungsform ist, die Kosten spart und viele Vorteile bietet. Wir haben auch zahlreiche Anregungen zu diesem Gesetz gemacht, die im Gesetz Aufnahme ge­funden haben, so etwa die kostenlosen Ausdrucke aus dem Bundesgesetzblatt und die Möglichkeit, da etliche Bürgerinnen und Bürger noch keinen Internetanschluss haben, gegen Kostenersatz Ausdrucke bei den Gemeinden erstellen zu lassen.

Es wurden auch Vorkehrungen für den Ausfall des Internets in die Vorlage aufgenom­men und damit verbunden die Möglichkeit, zur Kundmachung in Papierform zurückzu­kehren, wenn das Internet nicht funktioniert.

Eine Frage, die für mich auch nach den Ausschussberatungen noch ungeklärt ist, ist die Frage der Herstellung einer authentischen ausgedruckten Version, die in Zukunft die Internetversion sein soll, was ein grundsätzlich rechtstheoretisches Problem ist, da zwei Abzüge einerseits der Nationalbibliothek und andererseits dem Staatsarchiv zur Verfügung gestellt werden sollen. Es erhebt sich die Frage, welche die echte authen-


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