Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 66

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Ich stelle richtig: Auftraggeber der Mietervereinigung sind jene Menschen, die Hilfe- und Ratsuchende sind, und die werden von der Mietervereinigung bei Gericht und beim OGH erfolgreich vertreten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Aber was ist mit den Kosten? Die Kosten stimmen! – Abg. Scheibner: Sehr teuer das Ganze!)

11.42

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.43

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es geht mir nicht so sehr darum, den Herrn Kollegen Neudeck hier nicht zu enttäuschen. Es ist von Kollegen Neudeck und Frau Kollegin Hakl erstaunlicherweise doch einiges von Sachkompetenz gesprochen worden, und ich darf nach den Debattenbeiträgen der beiden, die hier heute geliefert wurden, mein Verständnis dafür zum Ausdruck bringen, dass sie im Ausschuss nichts gesagt haben.

Herr Bundesminister! Ich bin erstaunt, mit welcher Unsachlichkeit und mit welcher nahezu schon betonenswerten Ausfälligkeit Sie heute hier gegen die Mietervereinigung zu Felde gezogen sind. Ich sage das deshalb, weil wir im Ausschuss, wo ich mich eigentlich mit der Mehrheit schon in einem Boot gesehen habe, festgestellt haben, dass Sie sich in puncto Unseriosität und Machtgier jedenfalls von den jüngsten Pro­jekten des Innenministers Strasser sehr angenehm abheben. (Abg. Dr. Fekter: Das war gestern, Herr Jarolim! Haben Sie wieder etwas verschlafen?) Ich weiß nicht, ob das heute noch nach dem, was Sie hier im Zusammenhang mit dem Mieterschutz ge­sagt haben, aufrechterhalten werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollegin Fekter! Damit man da einer Legendenbildung entgegentreten kann, darf ich Ihnen sagen: Sie sind in der letzten Ausschusssitzung, was die Debatte, ob das Miet­rechtsgesetz oder das Außerstreitgesetz verabschiedet werden muss, mit einer beson­deren Hektik vorgegangen. Das ist bemerkenswert, denn dieses Gesetz tritt ja erst mit 1. Jänner 2005 in Kraft, und insofern ist Hektik völlig unverständlich. Der wahre Grund dafür war, Kollegin Hakl, dass Sie einen Abänderungsantrag eingebracht haben, über den nahezu alle Experten, die ihn durchgelesen haben, geschmunzelt haben.

Wenn Sie für sich in Anspruch nehmen, einen derartigen zu beschmunzelnden Antrag einzubringen, dann müssen Sie der Opposition zugestehen, dass sie für sich bean­sprucht, dass es eigentlich sie war, die wieder einen gewissen Grundkonsens und Sach­lichkeit in die Debatte über diese Gesetzesmaterie hineingebracht hat, und darauf können wir stolz sein. An dieser Stelle danken wir auch dem Herrn Bundesminister, der jedenfalls in der damaligen Debatte doch durch Sachbeiträge bestochen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister! Zwei Sachen möchte ich Ihnen jetzt aber schon noch sagen: Ich glaube, das Außerstreitgesetz steht in seiner Hauptmaterie außer Streit, wiewohl Ihre Bemühungen im Ausschuss – und das, Frau Kollegin Fekter, muss man auch sagen –, aus dem Außerstreitgesetz ein Streitverstärkungsgesetz zu machen, bemerkenswert waren, aber die sind Gott sei Dank gescheitert, und daher möchte ich darauf jetzt gar nicht näher eingehen.

Aber für jene – auch für den Kollegen Tancsits, der sich hier heute als Mieter­nicht­ver­treter besonders etabliert hat – darf ich die Stellungnahme des OGH vorlesen, der ja nicht irgendeine Organisation ist, die willkürlich Statements von sich gibt, die nicht nachvollziehbar sind, und zwar die Stellungnahme zum jetzigen Mietrechtsentwurf, den wir ablehnen. Der OGH sagt in seiner Stellungnahme Folgendes – ich zitiere –:

 


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