dieser auch zu. Es ist uns allerdings ein bisschen zu wenig, wie wir auch im Ausschuss schon festgestellt haben.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lackner, Heidrun Silhavy und KollegInnen betreffend umfassende Qualitätsoffensive im Bereich der niedergelassenen Ärzte und im Spitalsbereich
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 29. Mai 2004 eine Regierungsvorlage für eine umfassende Qualitätsoffensive vor allem im Bereich der niedergelassenen Ärzte, die dem Prinzip interner Qualitätssicherung und externer Qualitätskontrolle entspricht, zuzuleiten. Die Gesetzesvorlage hat insbesondere folgende Punkte zu enthalten:
Im Bereich der niedergelassenen Ärzte sind zusätzlich verbindliche Instrumente für die interne Qualitätssicherung und externe Qualitätskontrolle zu schaffen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung eines unabhängigen Bundesinstitutes für Qualitätsmedizin, in das alle Akteure des Gesundheitswesens einzubeziehen sind. Das Bundesinstitut für Qualitätsmedizin soll die Wirksamkeit von Methoden und Produkten bewerten.
Insbesondere sollen Kosten/Wirksamkeitsanalysen neuer Medikamente und neuer Behandlungsmethoden durchgeführt werden. Das Institut soll aus Gebühren der Antragsteller finanziert werden. Vor Willkür soll ein zweistufiges Verfahren und völlige Transparenz schützen.
Weiters wird die Bundesministerin für Frauen und Gesundheit aufgefordert, den eingeschlagenen Weg bei der Durchführung von Qualitätsprojekten im Spitalsbereich weiter zu führen.“
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Ich hoffe, Sie sind genauso einsichtig und stimmen unserem Entschließungsantrag zu. (Beifall bei der SPÖ.)
17.05
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der von Frau Abgeordneter Silhavy verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht mit der Verhandlungsmaterie in Zusammenhang und mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lichtenegger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
17.06
Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die wesentlichen Punkte sind schon besprochen worden. Ein wichtiger Punkt ist natürlich die umfassende Qualitätssicherung in diesem Ärztegesetz. Die Ärztekammer hat eine Gesellschaft gegründet, die die Qualitätskontrolle vornimmt. Man muss auch wissen, dass es in dieser Gesellschaft erstmalig auch einen Patientenvertreter gibt. – Das ist auch neu. (Abg. Öllinger: Nein! Stimmt nicht! Der ist im Beirat!) Die Qualitätskontrolle ist somit das erste Mal im Ärztegesetz verankert.