Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 167

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mittelkette, einschließlich der Abfälle. Diese durchgehende Kontrolle war ja auch der argumentative Leitfaden, damit man diese Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit gründet. Diese Kontrolle der gesamten Verwertung der Tiermaterialien nun der ARGES zu übertragen, wäre eine sinnvolle Weiterführung des Ansatzes, den Ihre Vorgänger vorgegeben haben und der als Argument für die Ausgliederung der Lebens­mittelkontrolle verwendet wurde.

Warum wird das nicht wahrgenommen? Warum bleibt es bei landesspezifischen Mechanismen? Warum kann weiterhin der Landeshauptmann nach Gutdünken den einen oder anderen Kontrollbetrieb, das eine oder andere Kontrolluntersuchungslabor heranziehen? Da gibt es keine einheitlichen Standards, keine einheitlichen Normen, wodurch ein relativ breites Feld für wirtschaftlichen Wettbewerb entsteht, der aber bei Kontrollen meistens auf Kosten der Qualität geht. Und das kreiden wir Ihnen an. (Bei­fall bei den Grünen.)

Qualität, Kontrolle und Lebensmittelsicherheit kulminiert in einem Begriff, und der heißt BSE-Risikomaterial. Da hätte ich gerne von Ihnen heute, Frau Ministerin, noch kon­kret beantwortet: Wann verhandeln Sie, nachdem Sie keine Mittel mehr haben? Der Finanzminister sagt, es ist keine Krisensituation, er hat keine Mittel mehr für die Entsor­gung des BSE-Risikomaterials beziehungsweise auch für die Untersuchungen. Die sind nach wie vor üblich, und im Vorsorgesinn müssen sie auch durchgeführt werden, aber es gibt kein Geld mehr oder nur mehr minimale Mittel.

Und wann – ganz konkret, Frau Ministerin – werden Sie Verhandlungen mit den Län­dern führen, denn bei denen bleibt es letztlich hängen? Sie haben im Ausschuss ge­sagt, im Dezember. Vielleicht können Sie mir einen genaueren Termin nennen. Damit wir dieser ganzen risikobehafteten Kontroll- und Untersuchungstätigkeit noch mehr Bedeutung zumessen können, wäre es auch als Signal günstig zu wissen, wann dieses Problem von Ihnen konkret in Angriff genommen wird. – Danke, Frau Ministerin, im Vorhinein für die Antwort. (Beifall bei den Grünen.)

17.51

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. Vorschlag: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.51

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Ministerin! Zum Ersten: Tieruntersuchungsgesetz. Es ist erfreulich, dass mit diesem Gesetz die Entsorgung und Verwertung von tierischen Abfällen und auch das In-Verkehr-Bringen und die Herstellung von Nebenprodukten geregelt ist, und zwar nachhaltig geregelt ist. BSE hat gezeigt, dass es notwendig ist, dass das so geschieht. – Wir werden diesem Gesetzesvorschlag zustimmen.

Zum Zweiten: Tiergesundheit. Es ist möglich, kostendeckende Tarife einzuheben. Es ist möglich, auch pauschale Entschädigungen festzulegen, was eine große Verwal­tungsvereinfachung darstellt und in diesem Sinne von uns akzeptiert und begrüßt wird.

Zum Dritten: Fleischuntersuchungsgesetz, das im Ausschuss einstimmig angenommen wurde. Auch da ist es wichtig, dass man der zunehmenden Seuchengefahr, die auch durch den Import und Export mit weitaus größeren Folgen bedrohlicher wird, Rechnung trägt. Notschlachtungen konnten früher auch ohne tierärztliche Untersuchungen durch­geführt werden, dennoch konnte dann das Tier als zum Verzehr geeignet betrachtet werden. Diese Notschlachtungen sind jetzt nur dann in die Lebensmittelkette einzubrin­gen, wenn mindestens ein praktischer Tierarzt eine Untersuchung vorgenommen hat. Es ist dies eine Vorsichtsmaßnahme, die sehr zu begrüßen ist und die zur Sicherheit


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite