Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 168

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der Lebensmittel beitragen wird. Wir werden auch dieser Gesetzesvorlage unsere Zu­stimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.52

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Ministerin.

 


17.53

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Die drei vorliegenden Gesetzesvorlagen sind zum Großteil Anpassungen an die EU-Richtlinien. Es sind dies das Bundesgesetz betreffend Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und Mate­rialien sowie das Tiergesundheitsgesetz und das Bundesgesetz, mit dem das Fleisch­untersuchungsgesetz geändert wird. Sie bringen verbesserte Bedingungen, sie sind meines Erachtens eine gute Grundlage, um die Sicherheit der Lebensmittel in Öster­reich auch in Hinkunft zu gewährleisten, die ja Gott sei Dank in einem hervorragenden Maße gegeben ist.

Zur Anfrage von Frau Kollegin Moser über die Verhandlungen zu BSE: Diese Runde wird am 12. Dezember stattfinden. Im Rahmen einer Landesagrarreferentenkonferenz wird dieses Thema zu behandeln sein. Es wird darum gehen, auch in Hinkunft die BSE-Testungen flächendeckend durchzuführen. Wir müssen uns allerdings über die entsprechenden Preise einigen, die die ARGES in Hinkunft verlangen kann, weil die Förderung der Untersuchungen durch die EU ab 2004 nicht mehr erlaubt ist. Es wer­den Preise sein, die in etwa den Untersuchungspreisen in den angrenzenden Ländern entsprechen, um da auch eine gewisse Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

In diesem Sinne denke ich, dass diese Materie ein weiterer Schritt zu einer hohen Lebensmittelsicherheit in Österreich ist, und ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.55

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Scharer. – Bitte.

 


17.55

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Meine Damen und Herren! Vorweg erlauben Sie mir eine Klarstellung: Herr Abge­ordneter Haubner von der ÖVP hat behauptet, dass unsere Landeshauptmann-Stell­vertreterin Gabi Burgstaller in einer „privilegierten Eisenbahnerwohnung“ wohne.

Herr Kollege Haubner: Gabi Burgstaller wohnt bei Ihrem Mann Toni Holzer. Dieser ist Mieter einer 80-Quadratmeter-Wohnung in der Dorrekstraße 19 in Hallein. Diese Woh­nung gehört der Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft, Zweigniederlassung in Hallein. Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern selbst – und nicht der Eisen­bahn beziehungsweise den ÖBB. Das hat mit den ÖBB überhaupt nichts zu tun! (Abg. Wittauer: Aber einen schlechten Eindruck macht das schon!)

Herr Kollege Haubner! Wir befinden uns zwar in Salzburg im Wahlkampf (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen), aber wir sollten es gegenseitig unterlassen, jemanden auf diese Art und Weise zu diffamieren! Ich fordere Sie auf, sich von dieser Aussage der Ver­leumdung zu distanzieren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wittauer: Das haben Sie jetzt die ganze Zeit gemacht!)

Frau Bundesministerin! Nun zur Sache des vorliegenden Tiermaterialiengesetzes. Da sind unseres Erachtens die Kontrollen nicht klar definiert. Weiters liegt die Problematik in der Entsorgung von Schlachtabfällen. Kernthema ist zweifellos, dass die Finanzie-


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