Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 108

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20.52

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst einige kurze Anmerkungen zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9. Es sind beides Doppelbesteuerungs-Abkommen, zum einen zwischen Österreich und Polen, zum anderen zwischen Österreich und der Republik Moldau.

Basis hierfür bildet eine OECD-Richtlinie, wobei es hierbei um eine Einkommens- und Vermögensfeststellung geht, die es zu machen gilt. Hierzu sind Grundlagen und Berechnungsmodi festzulegen. Der Zweck ist Transparenz und Rechtssicherheit. Wenn beispielsweise ein Bürger mit Wohnsitz in Österreich in Polen arbeitet, soll eine Doppelbesteuerung hintangestellt beziehungsweise auch eine Steuerumgehung tun­lichst vermieden werden.

Beide Doppelbesteuerungs-Abkommen sind letztlich auch als Förderung der Wirt­schaftsbeziehungen zwischen diesen Staaten zu sehen.

Nun noch einige Anmerkungen zum Bundeshaftungsgesetz: Ursprünglich war ja die Aufhebung von 55 Sondergesetzen für Bundeshaftungen geplant. – Nun sind es 55. Dabei geht das Parlament einmal einen anderen Weg. Normalerweise machen wir in diesem Haus neue Gesetze. Es sollte möglicherweise auch Schule machen, wenn wir nun mit dieser Maßnahme Gesetze, die obsolet sind, beseitigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist eine Aufgabe für das Parlament, und ich kann mir vorstellen, dass eine solche Vorgangsweise durchaus dem einen oder anderen Kollegen Glücksgefühle bereiten würde.

Geschätzte Damen und Herren! Rechtsbereinigung im Zusammenhang mit der Bun­deshaftung bedeutet keinen Eingriff in bestehende Bundeshaftungen, und ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass es sich bei einem Großteil der aufzuhebenden Bundesgesetze um Haftungsübernahmen zugunsten von verstaatlichten Unternehmen handelt, die in dieser Form nicht mehr existieren oder bereits ganz oder teilweise privatisiert sind.

Es sei auch noch angemerkt, dass in einem liberalisierten Marktbereich Haftungs­übernahmen des Bundes für einzelne Unternehmen grundsätzlich problematisch und in der Regel nicht mehr zulässig sind.

Geschätzte Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss noch kurz eine kleine Sorge mitteilen, die unseren Kollegen Matznetter betrifft. Ich habe nämlich vernommen, dass der Ausschuss sehr kurz getagt hat und dass Ihr Redebeitrag sehr kurz war. Heute haben Sie zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 ebenfalls nur sehr kurz ge­sprochen. Ich mache mir ernsthaft Sorgen um Sie, Herr Kollege Matznetter! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Matznetter: Um meine Statistik? Die wird in Ordnung sein!)

20.55

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Staatssekretär Dr. Finz hat sich erneut zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


20.56

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Abgeord­neter Moser! Wir reden von derselben Anfragebeantwortung. Die tatsächlichen Miet­kosten für das Jahr 2004 – und das finden Sie in der Anfragebeantwortung – betragen rund 641 000 € und werden sich weiter auf 578 000 € reduzieren. – Das steht auch drinnen.

 


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