Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 112

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21.08

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Zuerst möchte ich kurz auf einige meiner Vorredner replizieren. Wenn Herr Kollege Donnerbauer da etwas verwechselt und meint, dass die Doppelbesteuerung ein Beitrag zur Steuerharmonisierung ist, möchte ich die Unterschiede herausstreichen, da unter Steuerharmonisierung in Europa üblicherweise etwas anderes verstanden wird.

Bezüglich der Infrastruktur in der Ostregion stimme ich zu, dass sie ausgebaut gehört und dass die Vorhaben unterstützt gehören, meine aber, dass wir in Wirklichkeit doch relativ langsam ausbauen, wenn man bedenkt, dass der Eiserne Vorhang 1989 gefallen ist. In der angesprochenen Ostregion werden die notwendigen Investitionen, die viele Jahrzehnte hindurch auf Grund der Randlage nicht erfolgt sind, nun wirklich nicht zügig nachgeholt, wie wir es erwartet hatten, sondern es werden im Gegenteil lange Zeiträume vorgegeben.

Ich möchte auch auf die Aussage eingehen, dass die AWS-Mitarbeiter nicht zum Spielball der Opposition werden sollen. – Das liegt uns ganz fern. Es wurde nicht die Arbeit nur eines einzigen Mitarbeiters oder die Arbeit insgesamt angegriffen, sondern die Vorgänge in der AWS. Und die sind wahrlich so, dass man nicht zufrieden sein kann, wenn so viele Wechsel in der Führung erfolgen, aber auch wenn man erlebt, dass sich diese Organisation einfach nicht so entwickelt, wie wir alle es erwartet haben.

Die Bedeutung der AWS ist ja unbestritten, und genau deshalb gehen wir auch so stark auf diese Diskussion ein, eben weil es eine wichtige Einrichtung ist und weil es notwendig ist, sie so zu organisieren, dass sie schlagkräftig ist.

Herr Abgeordneter Bucher hat von einer Ausweitung – und jetzt komme ich auf das Garantiegesetz zu sprechen – des Garantierahmens gesprochen. Dazu muss ange­merkt werden, dass er wohl diese drei Töpfe nicht ganz verstanden hat, weil doch klar ist, dass es in Wirklichkeit nur um den dritten Topf geht. Die anderen zwei würden dadurch etwas reduziert werden, weil der Höchstrahmen ja gleich bleibt, nämlich mit 2,175 Milliarden €.

Das bedeutet, dass das sehr wohl in einem Zusammenhang mit der AWS zu sehen ist. Die Frage ist daher, ob wir diese Änderung wirklich wollen, die institutionelle Anleger etwas bevorzugt, vor allem Venture-Capital-Firmen und andere. Wenn immer davon gesprochen wird, dass derzeit nur 37 Prozent des Kapitalgarantierahmens ausgenützt sind, so ist das in Wirklichkeit auch nicht ganz richtig, denn diese 37 Prozent sind fixe Zusagen, während bereits Zusagen, eine Art von Commitments, zu 100 Prozent vorliegen, da die Investmentbanker oder jene, die Venture Capital platzieren wollen, nur dann platzieren, wenn im Hintergrund schon die Zusage steht.

Daher kommt es zu diesem Engpass im dritten Topf, daher erscheint es auch not­wendig, diese Verschiebung vorzunehmen. Wir sind dagegen, weil wir meinen, dass dadurch die Ausgewogenheit in den Fördertöpfen nicht mehr gegeben ist und dass letztlich auch eine gewisse Willkür in der Vergabe möglich ist.

Ich halte das für eine sehr wichtige Begründung, denn die bisher fixe Zuordnung war ein Garant dafür, dass alle drei Garantie-Töpfe gleichwertig sind. Jetzt soll es zu einer Verschiebung kommen; da können wir einfach nicht mitgehen.

Ich meine, dass es gut wäre, über die Förderpolitik in Österreich insgesamt zu reden, weil wir tatsächlich einen Investitionsschub auf vielen Ebenen brauchen, der durch diese Fördermaßnahmen, die jetzt auch noch auf steuerlicher Seite sehr reduziert wurden, wahrlich nicht ausreichend ist.

 


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