Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 64

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1997 mit der ADN-Verordnung auch wieder einen Meilenstein und war hiermit europäi­scher Vorreiter.

Durch eine Erklärung Österreichs davon ausgenommen werden Flüsse wie March, Thaya und Inn, aber auch Binnengewässer wie Neusiedler See und Bodensee, auf denen derzeit keine solchen Beförderungen in Österreich zugelassen sind. Damit pas­siert dort auch nichts.

In diesem Sinne freue ich mich zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und der österreichischen Gewässer auf die Zustimmung des Hohen Hauses zu diesem wichti­gen Abkommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.58

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Wittauer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.58

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bei diesem Abkommen besteht selbstverständlich ein Vier-Parteien-Kon­sens. Es geht um mehr Sicherheit, die internationale Sicherheit ist damit gewährleistet. Die Binnenschifffahrt wird aufgewertet, auch das ist ein wesentlicher Faktor.

Ich glaube, es ist schon lange überfällig, dass diese Ratifizierung endlich umgesetzt wird. Darüber sind wir alle glücklich und froh. Ich möchte Hubert Gorbach dafür dan­ken, dass er das weiterbetrieben hat und dass wir heute diese Beschlussfassung machen können. Wir freuen uns, dass das heute geschieht. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.59

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Böhm zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.59

Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen sicher die Situation: Sie fahren auf der Autobahn gemütlich dahin und überholen von Zeit zu Zeit einen LKW. Auf ein­mal sticht Ihnen ein oranges Schild im Ausmaß von zirka 35 mal 35 Zentimetern ent­gegen, das seitlich an den LKWs montiert ist. Nach und nach fällt Ihnen auf, dass meh­rere LKWs auf der Autobahn oder auf den Bundesstraßen mit derartigen Schildern ausgestattet sind, einmal mit Zahlen, einmal ohne Zahlen. Es handelt sich dabei um Gefahrenguttransporte, und mit den Zahlen wird angedeutet, welche Gefahrenmittel transportiert werden. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin selbst Unternehmer im Bereich der Gastechnik, seit Jahrzehnten mit Gefahren­guttransporten betraut und natürlich auch leidgeprüft durch alles, was die Überprüfun­gen derartiger Unternehmen anbelangt. Mit den neuen Vorschriften kommt es zu einer Vereinheitlichung nicht nur für die Fahrzeuge auf der Straße, sondern auch für die Fahrzeuge in der Luft und – die werten Kollegen Vorredner haben das bereits er­wähnt – für die Wasserfahrzeuge. Durch vereinheitlichte Vorschriften kommt es für die Transportwirtschaft, die klein- und mittelständische Unternehmerschaft in Österreich zu vereinheitlichten Betriebspapieren, kurz ADN genannt. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinheitlichung der Regelungen für den Transport gefährlicher Güter. – Ich bitte, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

 


13.01

 


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