NATIONALRAT
 
 
 
            Die nächste (76.) Sitzung des  N a t i o n a l r a t e s  findet Mittwoch, den
22. September 2004, um 10 Uhr
statt.

 
            Die Sitzung beginnt mit einer    A k t u e l l e n  S t u n d e .
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 
 

 1.)

Erklärung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zu Grundsatzfragen der Außenpolitik
 

 2.)

SAMMELBERICHT des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 8, 11, 12, 14 bis 16, 18, 22, 29, 31 und 34 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 5, 6, 8, 16 und 17 (561 d.B.)

 

Berichterstatter: Abg. Klaus    W i t t a u e r
 

 3.)

Bericht des Familienausschusses über das Stenographische Protokoll der Parlamentarischen Enquete (III-78 d.B.) zum Thema "Familie - Generationen - Solidarität" (623 d.B.)

 

Berichterstatterin: Abg. Barbara    R o s e n k r a n z
 

 4.)

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Österreichische Gebärdensprache im Bundesverfassungsgesetz verankert wird (431/A)
 

 5.)

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug im Strafgesetzbuch ausgeweitet wird (435/A)
 
 

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 6.)

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) BGBl. I Nr. 102/2002 geändert wird (437/A)
 

 

Wien, 2004 09 22
 

Dr. Andreas    K h o l 

Präsident
 
 

Gabriele    B i n d e r 

Schriftführerin

Jakob    A u e r 

Schriftführer

 
                                                                                                                                                     
 
 

A v i s o
 
 
           Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 3 wird es erforderlich sein, von der
24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes am Beginn der Sitzung mit Zweidrittelmehrheit Abstand zu nehmen.

 
 

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           Nach Beendigung der 76. Sitzung wird eine weitere (77.) Sitzung des   N a t i o -
n a l r a t e s     stattfinden.

 
           In dieser Sitzung werden die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den Präsidenten erfolgen.