Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 152

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16.11

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Kollege Brosz! Ihnen kann man es wirklich nicht recht machen! (Abg. Öllinger: Na, na! Sag ich auch immer!) Es kommt immer dieselbe Leier – möchte ich schon fast sagen – mit der statistischen Erfassung. Auf der einen Seite fordern Sie eine durch­gängige Dokumentation des Bildungsweges. Sie fordern möglichst viel Material, wis­senschaftlich aufbereitet.

Auf der anderen Seite beschweren Sie sich, wenn man dann die Möglichkeiten schafft und Statistiken erstellt. Man braucht die Sozialversicherungsnummer nun einmal, damit man auch den Bildungsweg durchgängig verfolgen kann. (Rufe bei den Grünen: Wozu? – Abg. Mag. Wurm: Wozu brauche ich die Sozialversicherungsnummer?)

Ich empfehle Ihnen etwas, damit Sie sich vielleicht in Zukunft mit diesem Thema nicht mehr so zu befassen brauchen: Fordern Sie den Bericht an von „Ö1“ zu diesem Thema an. – Ich war zufällig im Auto unterwegs und habe eine Stunde lang eine phantastische Diskussion in „Ö1“ genau zum Bildungsdokumentationsgesetz mitverfolgt, in der die zuständige Abteilungsleiterin als Beamtin Zuhörern, Anrufern, aber auch einer Exper­tenrunde Rede und Antwort gestanden ist.

Da sind alle Argumente ausgetauscht worden. Hören Sie sich die Sendung an, und Sie werden wirklich eines Besseren belehrt und verstehen, dass das ein sinnvolles Gesetz ist. (Abg. Dr. Niederwieser: Das wäre ein Service gewesen, wenn Sie uns das mitgebracht hätten! – Zwischenruf der Abg. Sburny.) – Ich empfehle Ihnen diese Sendung, denn es war eine hervorragende, wirklich hochkarätige Diskussion. (Abg. Öllinger: Haben Sie ein Glück, dass Sie die Sendung gehört haben!) – Ganz genau.

Ich bin somit wirklich davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Die Beamtin, die dort wirklich hervorragend geantwortet hat, konnte auch meine Bedenken vollkommen entschärfen. (Abg. Mag. Wurm: Der Datenschutz ...!)

Ich komme aber jetzt zu dem vorliegenden Gesetz, denn das ist uns sehr wichtig. Das Frühwarnsystem, das ursprünglich für das zweite Semester eingeführt wurde, hat sich phantastisch bewährt. Das sage ich auch durchaus als Mutter einer Schülerin, die noch in die Mittelschule geht, und einer, die in der Mittelschule war und hin und wieder auch – sage ich einmal – den Stellenwert des Schulbesuchs oder die Aufgaben­prob­lematik nicht so gesehen hat, vor allem in der Pubertät. – Da hat das Frühwarnsystem immer geholfen, dass die Eltern rechtzeitig reagieren, mit den Lehrern Kontakt auf­nehmen und vor allem auch rechtzeitig mit dem Kind sprechen.

Viele Entwicklungswege haben gezeigt, dass es sinnvoll wäre, das Frühwarnsystem bereits im ersten Semester einzusetzen. Das beschließen wir jetzt mit diesem Gesetz. Ich begrüße das wirklich und glaube, es ist auch der richtige Weg, um Schwächen rechtzeitig auszumerzen.

Von Ihnen ist zu diesem Tagesordnungspunkt bisher sehr wenig oder gar nichts ge­kommen, weil Sie es einfach nicht darlegen wollen, wenn etwas sehr Positives passiert. Ich glaube, Sie wollen nur ständig alles schlecht machen, aber wenn etwas Positives passiert, dann dokumentieren Sie das nicht.

Das Frühwarnsystem im ersten Semester wird Erfolg haben. – Davon bin ich über­zeugt. Ich möchte aber etwas zu bedenken geben, das auch ich in vielen Gesprächen mit anderen Eltern und mit Lehrern erfahren habe: Frau Bundesminister! Vielleicht könnte man die Formalität etwas ändern.

Volksschullehrer haben mir gesagt, es hilft oft nichts, wenn man die Eltern zu einem Elterngespräch einlädt. Es gibt leider auch Eltern, die nicht die Zeit haben oder den Ernst der Lage nicht so erkennen und nicht in die Schule kommen. Wenn man die


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